Die Pillar 2-Regelungen werden in Russland ab 2026 angewendet
Im Jahr 2021 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen von Pillar 2 die Global Base Erosion (GloBE) Rules.
Die Regelungen legen den Mindestkörperschaftsteuersatz von 15% weltweit für global tätige Konzerne mit einem jährlichen Umsatz von über 750 Millionen Euro fest. Die Europäische Union (EU) und einige andere OECD-Länder haben Pillar 2 seit 2024 in ihre nationalen Gesetze integriert. Russland hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, der die Versteuerung der Gewinne globaler Konzerne mit 15% ab 2026 vorsieht.
Beträgt die effektive Körperschaftsteuerbelastung russischer Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen weniger als 15 %, ist die zusätzliche Steuer bis zu 15% an den russischen Haushalt abzuführen. Die neuen Regeln können für russische Unternehmen mit unterschiedlichen Steuervorteilen gelten. Die effektive Steuerbelastung soll für jede russische Tochtergesellschaft separat berechnet werden (gemäß den Regelungen ist die effektive Steuerbelastung für alle lokalen Unternehmen in einem Standort zu berechnen).
Der Steuerbetrag von 15% wird aufgeteilt: 5% werden dem föderalen Haushalt zugeführt, 10% den Haushalten der Subjekte der Russischen Föderation.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Details des Gesetzentwurfs noch weiter erörtert werden, jetzt sind die Entwicklungen und die Verabschiedung zu verfolgen.
