Die gesetzliche Verankerung der SAFE-Vereinbarungen in der Republik Armenien

08.07.2024

Die Republik Armenien hat ein Gesetz verabschiedet, das die Finanzierung von Startups durch einfache Vereinbarungen für künftiges Eigenkapital (SAFE) regelt. Seit dem 30. Mai 2024 bietet dieses Gesetz Investoren die Möglichkeit, Unternehmen im Austausch gegen künftige Aktien Kapital zuzuführen.

Unten sind die wichtigsten Punkte von SAFE-Vereinbarungen aufgeführt (Art. 38.2 des Gesetzes „Über Aktiengesellschaften“):

  • Der Investor stellt dem Unternehmen einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung, und dieses verpflichtet sich, unter bestimmten Voraussetzungen Aktien auszugeben
  • Der Investor überweist das Geld und Aktien werden unter bestimmten Voraussetzungen ausgegeben
  • Die Aktien sind vom Unternehmen innerhalb von 60 Tagen nach Erfüllung der Voraussetzungen auszugeben
  • Auf das Bezugsrecht der Aktionäre wird verzichtet
  • Die Investitionsbeziehungen werden durch die Zentralbank geregelt
  • SAFE-Vereinbarungen können die Bedingungen über die Rückzahlung des Investitionsbetrags und der Zinszahlung enthalten
  • Die Vereinbarungen gelten als Wertpapiere.

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