Das russische Finanzministerium hat der Regierung ein Haushaltspaket vorgelegt - eventuelle Änderungen am Steuergesetzbuch der RF
Zur Vereinheitlichung der Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen mit Steuersätzen von 13 bis 22 % wird vorgeschlagen, in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer passive Einkünfte aufzunehmen, und zwar aus Dividenden und anderen Beteiligungen, aus Zinsen auf Einlagen, aus Geschäften mit Wertpapieren und digitalen Rechten, aus dem Verkauf von Vermögen und der Veräußerung von Beteiligungen sowie aus Versicherungsverträgen und Schenkungen.
Derzeit werden passive Einkünfte zu vergünstigten Sätzen von 13-15 % besteuert. Die Änderungen betreffen nicht die geltende Vergünstigung für Kleinspareinlagen – den Freibetrag bis zu RUB 1 Mio.
Außerdem wird vorgeschlagen, den Steuersatz für Dividenden, die zugunsten von Nichtansässigen auf Typ -C-Konten ausgezahlt werden, auf 35 % anzuheben.
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt zu schaffen, wird vorgeschlagen, beim Kauf von Waren im grenzüberschreitenden E-Commerce einen Umsatzsteuersatz von 22 % festzulegen. Die E-Commerce-Plattformen werden diese Steuer als Beauftragte abführen.
Außerdem wird eine Zollgebühr in Höhe von RUB 100 pro Sendung für Waren des persönlichen Bedarfs mit einem Wert von bis zu EUR 200 eingeführt, die per Post aus dem Ausland versandt werden.
Über alle geplanten Änderungen lesen: minfin.gov.ru
