Beschränkungen von russischen Bankeinlagen für ausländische Personen

09.06.2026

Für ausländische „unfreundliche“ natürliche und juristische Personen sind neue Beschränkungen für Verwendung von Bankeinlagen bei russischen Banken in Höhe von maximal 10 Millionen Rubel pro Monat festgelegt.

Dies gilt insbesondere für Repräsentanzen und Niederlassungen ausländischer „unfreundlicher“ Unternehmen, ist aber für russische Tochtergesellschaften solcher ausländischen Personen nicht anwendbar.

Die Praxis der russischen Banken kann sich je nach dem Ansatz jeder Bank unterscheiden.

Grundlage: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 1. Juni 2026 Nr. 377: "Über die Änderung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. März 2022 Nr. 95 "Über die vorübergehende Ausführung von Verpflichtungen gegenüber einigen ausländischen Gläubigern".

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