Ausländische Staatsbürger müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft in Russland einer medizinischen Untersuchung unterziehen
Ausländische Staatsbürger, die nach Russland einreisen, sind unabhängig vom Zweck ihrer Einreise (Studium, Arbeit etc.) verpflichtet, sich jedes Jahr einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen.
Ohne Vermittler und in elektronischer Form
Die medizinische Untersuchung findet ausschließlich in speziell zugelassenen Kliniken statt. Die Zulassung von Vermittlern oder anderen medizinischen Einrichtungen ist nicht vorgesehen.
Die ärztlichen Atteste werden in elektronischer Form ausgestellt und innerhalb von 24 Stunden an das spezielle Register von EGIZS (Einheitliches staatliches Informationssystem im Gesundheitswesen) übermittelt, auf das das Innenministerium und Rospotrebnadzor Zugriff haben. Auf Wunsch ausländischer Staatsbürger kann das ärztliche Attest auch in Papierform ausgestellt werden.
Was hat sich für hochqualifizierte Fachkräfte (HQS) mit Arbeitserlaubnis geändert?
Hochqualifizierte Fachkräfte müssen sich während der Gültigkeitsdauer ihrer Arbeitserlaubnis, die drei Jahre beträgt, nicht jährlich erneut testen lassen.
Bei einer Verlängerung der Arbeitserlaubnis verkürzt sich die Frist für die Tests jedoch auf 30 Tage ab dem Tag des Beschlusses über die Verlängerung der Arbeitserlaubnis oder ab dem Tag der Einreise in die Russische Föderation.
Gelten die neuen Vorschriften auch für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis?
Für ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnissen gelten die neuen Vorschriften nicht. Diese Personen haben den Status Gebietsansässiger, während das Gesetz für vorübergehend aufhältige Ausländer gilt.
Haftung
Für die Verweigerung oder Umgehung der ärztlichen Untersuchung durch Ausländer ist eine verwaltungsrechtliche Haftung vorgesehen, und zwar eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 bis 50.000 Rubel mit möglicher Ausweisung aus der Russischen Föderation.
