Änderungen in der Regulierung der Investitionstätigkeit

28.02.2024

Das Gesetz der Republik Belarus (RB) vom 12.07.2013 Nr. 53-Z „Über Investitionen“ (im Folgenden „Gesetz“ genannt) wurde wesentlich geändert.

Das Gesetz führt neue Formen der Umsetzung von Investitionsprojekten ein: Präferenzinvestitionsprojekt (PIP) und Sonderinvestitionsvertrag (SIV) sowie zusätzliche Vorteile und Präferenzen für Investoren.

Die Neufassung des Gesetzes tritt am 27. Juli 2024 in Kraft.


Präferenzinvestitionsprojekt

Es lässt das Investitionsprojekt ohne Abschluss eines Investitionsvertrags umsetzen, jedoch unter Inanspruchnahme der durch das Gesetz festgelegten Vorteile und Garantien.

Ein Investitionsprojekt erhält den Präferenzstatus, wenn es der Liste der vorrangigen Investitionstätigkeiten (Wirtschaftszweige) entspricht. Die Liste wird mit der Entscheidung des regionalen Exekutivkomitees festgelegt. Sollte es keine regionale Liste geben, wird ein solches Projekt laut der vom Ministerrat der RB festgelegten Liste (im Folgenden „Liste“ genannt) bewertet.

Der Präferenzstatus eines Investitionsprojekts wird durch die Entscheidung über die Aufnahme der juristischen Person des Antragstellers bzw. des Einzelunternehmers auf die Liste bestätigt.


Sonderinvestitionsvertrag

Der Abschluss von SIV sieht die Umsetzung des Investitionsprojekts wie folgt vor:

  • ohne für vorrangige Tätigkeiten (Wirtschaftszweige) festgelegte Mindestinvestitionsvolumina;
  • mit der Möglichkeit des späteren Verkaufs der hergestellten Produkte im Rahmen der öffentlichen Beschaffungen aus einer Hand zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Voraussetzungen für den Abschluss von SIV:

  • Bezug des Investitionsprojekts auf die vorrangigen Investitionstätigkeiten (Wirtschaftszweige), die vom Ministerrat der RB bestimmt werden;
  • finanzielle und wirtschaftliche Prüfung der Übereinstimmung des Investitionsprojekts mit den vom Ministerrat der RB festgelegten Kriterien.

SIV wird aufgrund der Ergebnisse eines Wettbewerbs abgeschlossen. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen ein einziges Angebot am Wettbewerb teilnimmt.


Vorteile und Präferenzen bei der Umsetzung von Investitionsprojekten

Die Vorteile bei der Umsetzung von Investitionsprojekten im Rahman von PIP und SIV beinhalten:

  • Freibetrag für die MwSt in voller Höhe der beim Erwerb (Einfuhr) von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechten für den Bau und die Ausrüstung von Investitionsobjekten in der RB ausgewiesenen Kosten;
  • Befreiung von staatlichen Gebühren für die Erteilung von Sondergenehmigungen für das Recht auf Berufstätigkeiten in der RB und für die Erteilung von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die an der Umsetzung eines Investitionsprojekts beteiligt sind;
  • Befreiung von der Grundsteuer und der Pacht für Grundstücke, die für den Bau von Investitionsobjekten bereitgestellt sind;
  • Befreiung von der Gewinnsteuer auf unentgeltliche Übertragung von Sachanlagen zum Zweck der Umsetzung des Investitionsvorhabens;
  • Befreiung von Einfuhrabgaben für technische Ausrüstung, Komponenten und Ersatzteile dafür, die zur Umsetzung des Investitionsprojekts eingeführt werden;
  • Recht auf die Auswahl des Auftragnehmers bzw. des Entwicklers von Projektdokumentationen sowie des Lieferanten von Waren (Dienstleistungen) für den Bau von Investitionsobjekten, ohne auf eigene Kosten festgelegte Beschaffungsverfahren durchzuführen (mit Ausnahme der öffentlichen Beschaffungen);
  • Recht auf Einteilung des Bauprojekts in Arbeitsphasen mit den laufenden Bauarbeiten im Investitionsobjekt und den gleichzeitigen Entwurfsarbeiten für nachfolgende Phasen (wenn ein Architekturprojekt vorliegt).

Zusätzlich zu den festgelegten Vorteilen für Investitionsprojekte im Rahmen von Investitionsverträgen (einschließlich SIV) wird eine Garantie gegen ungünstige Änderungen der Steuergesetze gewährt, und zwar folgende Möglichkeiten:

  • Befreiung während der Umsetzung des Investitionsprojekts von eventuellen neuen Steuern (Gebühren), die durch die Steuergesetze festgelegt werden;
  • Zahlung von Steuern (Gebühren), deren Sätze erhöht wurden, nach den zum Inkrafttreten des Investitionsvertrags geltenden Sätzen.

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