Änderungen in der Besteuerung konzerninterner Geschäfte und der Verrechnungspreis-Regelung in Russland

04.01.2024

Am 27. November 2023 wurden mit dem Föderalen Gesetz Nr. 539-FZ (im Folgenden „Gesetz“) wesentliche Änderungen ins Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (im Folgenden „SGB RF“) eingeführt. Sie beziehen sich größtenteils auf die Regulierung von Verrechnungspreisen (im Folgenden „VP“). Allerdings wurden auch andere Bestimmungen der Gesetze geändert.


VP: weitere kontrollierte Geschäfte

Die Liste der Kriterien zur Identifizierung verbundener Personen wurde erweitert. Hinzu kommen kontrollierende Personen und kontrollierte ausländische Unternehmen sowie der Fall, wenn eine und dieselbe Person die Anteile bei zwei Unternehmen besitzt oder zur Bestellung ihrer Führungsorgane befugt ist. Dadurch werden mögliche Zweifel an der Kombination der Kriterien beseitigt. Aus praktischer Sicht sollten diese Änderungen jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die internationalen Unternehmensgruppen haben, da deren Transaktionen häufig nach einfacheren Kriterien kontrolliert werden, zum Beispiel die Beteiligung von mehr als 25 %.


Neue Vorschriften für die VP-Dokumentation

Ab 2024 müssen der VP-Dokumentation zusätzlich zu den Pflichtangaben Belege beigefügt werden. So müssen die Informationen über Einnahmen, Ausgaben, Gewinn, Anlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte eines ausländischen Unternehmens durch Jahresabschlüsse belegt werden, wenn Geschäfte zwischen verbundenen Personen abgeschlossen werden.

Aus praktischer Sicht erschwert die Änderung dieses Ansatzes erheblich die Erstellung der Dokumentation innerhalb der festgelegten Frist von 30 Tagen. Dies ist jedoch weniger problematisch als die neuen Verpflichtungen von Börsenhandelsunternehmen, bei denen die Arbeit an der Dokumentation zur täglichen Aufgabe wird, da sie diese zusammen mit der Meldung der kontrollierten Geschäfte einreichen müssen.


Meldung der kontrollierten Geschäfte

Die Meldungen in Papierform dürfen nur natürliche Personen einreichen. Unternehmen übermitteln Meldungen ausschließlich in elektronischer Form.

Das neue Gesetz verankerte im SGB RF die Pflichtangaben, die bisher nur für die Meldungen erforderlich waren. Wesentlichere Änderungen haben sich bei Transaktionen mit börsengehandelten Waren ergeben: Es sind zusätzlich nachfolgende Käufer dieser Waren, Angaben über den Endkäufer sowie kommerzielle und finanzielle Bedingungen solcher Transaktionen anzugeben.

Damit wird das Meldeformular geändert. Für einen breiten Kreis von Steuerzahlern wird sich aber die Erstellung der Meldung nicht drastisch ändern. Darüber hinaus wird damit gerechnet, dass die Steuerzahler frühestens im Jahr 2025 mit diesen Änderungen konfrontiert werden, da das neue Formular erst zum nächsten Meldetermin im Mai 2024 fertig sein wird.


Preisberichtigung  durch den Föderalen Steuerdienst Russlands

Das Gesetz legt eine Regel für die sekundäre Berichtigung fest: Bei Abweichungen von den Marktpreisen wird der Betrag, um den die Steuerbemessungsgrundlage des russischen Steuerzahlers unterschätzt wurde, steuerlich den Dividenden gleichgestellt, die Differenz unterliegt der Quellensteuer in Höhe von 15 %, jedoch ohne die Möglichkeit, aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden „DBA“) einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden.

Die Quellensteuer, Bußgelder und Geldstrafen werden jedoch nicht erhoben, wenn der ausländische Vertragspartner unbegründete Einnahmen (den von den marktüblichen Preisen abweichenden Teil) an den russischen Steuerzahler zurückzahlt. Der Föderale Steuerdienst Russlands (im Folgenden „FSD“) ist der Meinung, dass die Rückerstattung auf das Konto des russischen Steuerzahlers erfolgen soll. Erfolgte die Überweisung nach dem Zahlungstermin der Gewinnsteuer, jedoch vor Beginn der Prüfung durch die Steuerbehörde, werden Zinsen in Höhe von 1/300 des Leitzinses der Zentralbank der Russischen Föderation (ZB RF) für jeden Tag der unbegründeten Verwendung von Geldern gezahlt.


Berechnung der Marktpreisspanne und Informationsquellen

Ab 2024 wird zusätzlich zur Marktpreisspanne die Verwendung des Medians vorgeschlagen. Das Gesetz fügt eine Formel zur Berechnung der Spanne hinzu und lässt den FSD diese für Berichtigungen verwenden. Der Median wird vom FSD bei Prüfungen verwendet, wenn nachgewiesen wird, dass die Preise über die Marktpreisspanne hinausgehen. Bisher erfolgte die Berichtigung bis zu den Grenzen der Marktpreisspanne, ab 2024 wird für diese Zwecke jedoch der Median verwendet, was den eventuellen Fehler verteuert.

Ebenso wichtig ist es, Informationen über eigene Geschäfte beider Geschäftsparteien zu berücksichtigen, ohne sich wie früher auf die Nichtverfügbarkeit von Daten berufen zu können. Generell ist der Steuerzahler verpflichtet, die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Daher muss bei der Erstellung der Dokumentation sichergestellt werden, dass die Geschäfte des Partners nicht verwendet werden können.

Somit ermöglicht die rechtzeitige Erstellung der VP-Dokumentation die vorläufigen Berichtigungen, da die Folgen in der Phase der Anpassung der vom Steuerzahler angewandten Preise weniger spürbar sind. Somit unterstützen die Gesetze den Steuerzahler dabei, selbstständig aufgrund der Daten der VP-Dokumentation entsprechende Anpassungen vorzunehmen.


Deutliche Erhöhung der Bußgelder

Neben der Verschärfung der Preiskontrolle haben sich auch wichtige Änderungen in der Haftung bei Verstößen gegen die Kontrollvorschriften ergeben. Nachfolgend finden Sie die Tabelle mit aktualisierten Werten.

Verstoß Bußgeld (Rbl.) Bußgeld, geändert durch das Gesetz (Rbl.)
Nicht fristgerechte Einreichung der Berichte
Meldung der kontrollierten Geschäfte  5 000  100 000 
Benachrichtigung über die Beteiligung an der internationalen Unternehmensgruppe (IUG)  50 000  500 000 
Länderbericht  100 000  1 000 000 
Dokumente bez. der IUG  100 000  1 000 000 
Dokumente  zum Gruppen -Geschäft  100 000
1 000 000 
Konsolidierte Abschlüsse der IUG und Abschlüsse der beteiligten Unternehmen  Keins  1 000 000 
Abweichung von den Marktpreisen
Preisabweichung  40 % des ausstehenden Steuerbetrags, jedoch mindestens 30.000 Rbl. 
  • Bei Außenhandelsgeschäften ausstehender Steuerbetrag, jedoch mindestens 500 Tsd. Rbl.
  • 40 % des ausstehenden Steuerbetrags, jedoch mindestens 30.000 Rbl. 

Es ist wichtig, die Zunahme des Umfangs und der Detailliertheit der Pflichtangaben zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk soll auf die Berichtserstellung gelegt werden, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen. Obwohl die formellen Berichte, wie die Meldung der kontrollierten Geschäfte, erst im Jahr 2024 geändert werden, lohnt es sich, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Dies ist auf eventuelle Schwierigkeiten bei der Informationsbeschaffung aus den ausländischen Büros des Unternehmens und Einschränkungen beim Zugriff der Steuerbehörden auf die Angaben der Transaktionen Ihrer Unternehmensgruppe zurückzuführen.

Ein positiver Punkt ist die Anwendung einzelner Bußgelder nur für die Geschäfte, die ab 2024 abgeschlossen werden.


Sichere Häfen für Zinssätze geändert

Nach der langen Anwendung erweiterter „Krisen“-Zinsbänder wurden neue „sichere Häfen“ veröffentlicht. Unten finden Sie Werte für einige Währungen.

Währung
Zinsuntergrenze  Zinsobergrenze 
RUB  10% des Leitzinses der ZB RF,
jedoch mindestens 2% 
150% des Leitzinses der ZB RF,
jedoch mindestens 2% 
EUR       

1%

€STR в € + 7%  
USD  SOFR в $ + 7% 
CNY  SHIBOR в ¥ + 7% 

Wir können daraus schließen, dass zinslose Darlehen wieder nicht genau geregelt werden: In der Praxis gibt es sie, aber wenn ein russisches Unternehmen Darlehen an ein Konzernunternehmen gewährt, haben die Steuerbehörden das Recht, die Steuerbemessungsgrundlage auf den Mindestsatz von 1 % für Fremdwährungsdarlehen zu erhöhen. Dabei werden zinslose Darlehen, die einem russischen Unternehmen gewährt werden, Fragen seitens des FSD kaum aufbringen.


Vereinbarung über die Preisbildung

Halbiert, also bis auf 1 Million Rbl. wurde die Gebühr für die Prüfung durch die Behörden für eine Preisvereinbarung gesenkt. Leider steht dieses Instrument derzeit nur den größten Steuerzahlern zur Verfügung, da allein die Gebühr für die Prüfung der Dokumente für den Abschluss einer solchen Vereinbarung in vielen Fällen mit der Höhe der Risiken im Bereich VP vergleichbar sein oder diese übersteigen kann.


Quellensteuer auf Konzerndienstleistungen

Die Liste der Einnahmen ausländischer Unternehmen, die der Quellensteuer unterliegen, wurde erweitert: Ab 2024 werden Dienstleistungen, die von verbundenen Personen bezogen werden, mit dem Satz von 15 % besteuert. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie in einigen Fällen beim Vorliegen des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens die Erhöhung der Steuerlast für Ihre Unternehmensgruppe vermeiden können. Lesen Sie mehr dazu in unserer vorherigen Veröffentlichung.

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