Änderungen in der Abzugsfähigkeit der Ausgaben für konzerninterne Dienstleistungen

18.01.2024

Am 12. Dezember 2023 unterzeichnete der Präsident der Republik Kasachstan das Gesetz Nr. 45-VIII „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzbuchs der Republik Kasachstan „Über Steuern und andere obligatorische Zahlungen an den Haushalt“, das unter anderem lang erwartete Änderungen für Dienstleistungen beinhaltet, die von nicht ansässigen verbundenen juristischen Personen erworben werden. An der Lobbyingarbeit dazu war die SCHNEIDER GROUP über den Verband der Deutschen Wirtschaft in der Republik Kasachstan direkt beteiligt. Gemäß diesen Änderungen nicht abzugsfähig sind nur die Ausgaben für den Erwerb von Dienstleistungen von nicht ansässigen verbundenen juristischen Personen, die in einem Niedrigsteuerland registriert sind.


Zusammenfassung

Die Ausgaben für die Dienstleistungen von einer verbundenen juristischen Person sind nur dann für die Körperschaftsteuer nicht absetzbar, wenn der nicht ansässige Dienstleister in einem Niedrigsteuerland registriert ist. Die Liste dieser Länder wird von der Regierung der Republik Kasachstan genehmigt. In anderen Fällen haben kasachstanische Steuerzahler das Recht auf den vollen Abzug, wenn entsprechende Dokumente vorgelegt und die Gewinnerzielungsabsicht nachwiesen werden.

Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Bitte beachten Sie dies bei der Erstellung Ihrer Körperschaftsteuererklärung für 2023.

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