SCHNEIDER GROUP Neuigkeiten

Russische Staatsbürger, die nach Russland mit Rückholflügen kommen, und Arbeitsmigranten müssen 14 Tage Selbstisolierung einhalten

20.07.2020
Obwohl der oberste staatliche Sanitärarzt die obligatorische Selbstisolierung für russische und ausländische Staatsbürger, die nach Russland kommen, abgeschafft hatte, worüber wir in unserem Newsletter berichtet hatten, konkretisierte die neue Verordnung Nr. 21 vom 15. Juli 2020 die Regeln für die Selbstisolierung nach der Einreise in die Russische Föderation.

Markttrends beim Outsourcing der Buchhaltung in Russland

17.07.2020
Welche Buchhaltungsfunktionen werden am häufigsten ausgelagert und warum? Wie hat sich die Nachfrage im letzten Quartal verändert? Und welche Auswirkungen wird die Einführung von Digital- und Informationstechnologien in Zukunft haben? Informieren Sie sich im Interview mit Ekaterina Lozhkova, Finanzdirektorin, Partnerin von SCHNEIDER GROUP.

Der oberste staatliche Sanitärarzt Russlands hat 14 Tage Selbstisolation nach der Ankunft aus dem Ausland abgeschafft

16.07.2020
Der oberste staatliche Sanitärarzt hat die neue Verordnung  Nr. 18 vom  7. Juli 2020 erlassen. Laut diesem Dokument müssen russische und ausländische Staatsbürger, die ab dem 15. Juli 2020 in die Russische Föderation kommen, keine 14-tägige Selbstisolierung einhalten.

Plenum des Obersten Gerichts der RF erläutert die wichtigsten im Zivilgesetzbuch der RF festgelegten Formen der Beendigung von Schuldverhältnissen

16.07.2020
Am 11. Juni 2020 verabschiedete das Plenum des Obersten Gerichts der Russischen Föderation (im Folgenden „OG RF“) einen Beschluss„Zu einzelnen Fragen der Anwendung der Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation über die Beendigung von Schuldverhältnissen“.

Festlegung der Regelungen für das Inverkehrbringen von nicht markierten Arzneimitteln vom 1. Juli bis zum 1. Januar 2021

16.07.2020
Die Regierung der Russischen Föderation hat mit ihrer Verordnung vom 30.06.2020 Nr. 955 Regelungen über die Besonderheiten des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zur medizinischen Verwendung verabschiedet, die vom 01.07.2020 bis zum 01.01.2021 gelten
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