Änderungen und Ergänzungen von Rechtvorschriften zur staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien und juristischen Personen

17.03.2021

Am 26. Januar 2021 unterzeichnete der Präsident der Republik Kasachstan das Gesetz „Über Änderungen und Ergänzungen einzelner Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan zur staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien und juristischen Personen“ Nr. 412-VI ZRK (im Weiteren „Gesetz“ genannt). Das Gesetz traf am 07.02.2021 in Kraft.

Die Änderungen am Bestand der Gesellschafter / Erhöhung des Stammkapitals der Personengesellschaft sind häufige Gründe für die erneute Registrierung der Personengesellschaft / die Meldung bei staatlichen Behörden. Daher müssen juristische Personen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitrahmens Dokumente für die erneute Registrierung / Meldung vorbereiten und den staatlichen Behörden vorlegen, um die vorgenommenen Änderungen in die staatliche Datenbank ordnungsgemäß einzutragen.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen betrafen folgende Bereiche:

  • Die Liste der Dokumente für die erneute Registrierung von Personengesellschaften aufgrund der Änderung des Gesellschafterbestandes wurde ergänzt.

Laut dem Gesetz ist es erforderlich, für die erneute Registrierung einer Personengesellschaft aufgrund der Änderung des Gesellschafterbestandes den Vertrag über die Veräußerung (Abtretung) des Rechts des ausscheidenden Gesellschafters auf einen Anteil oder seinen Teil am Vermögen (Stammkapital) der Personengesellschaft gemäß den Gesetzen Kasachstans und den Gründungsdokumenten vorzulegen.
Eine Ausnahme sind Personengesellschaften, bei denen das Gesellschafterregister von einem professionellen Teilnehmer am Wertpapiermarkt geführt wird.

Wenn dabei eine Partei des Vertrags über die Veräußerung (Abtretung) des Rechts des ausscheidenden Gesellschafters auf einen Anteil oder seinen Teil am Vermögen (Stammkapital) der Personengesellschaft eine natürliche Person ist, soll dieser Vertrag notariell beurkundet werden.

  • Die verwaltungsrechtliche Haftung für die Nichteinhaltung der Fristen für die Registrierung von Rechten an Immobilien ist ausgeschlossen

Das Gesetz schließt den Artikel 460 des Gesetzbuches „Über Ordnungswidrigkeiten“ aus, der die Haftung der Personen für die Nichteinhaltung der Fristen für die Registrierung von Rechten an Immobilien festlegte.

  • Die Fristen für die Meldung bei den staatlichen Behörden der Erhöhung des Stammkapitals sind genauer bestimmt

Das Gesetz sieht eine besondere gesetzlich festgelegte Frist dafür vor, die staatlichen Behörden über eine Erhöhung des Stammkapitals der Personengesellschaft zu informieren, die von der üblichen Frist von einem Monat abweicht. Die Personengesellschaft ist verpflichtet, die staatlichen Behörden innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der jeweiligen Entscheidung über die Erhöhung des Stammkapitals zu informieren.

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