Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind genehmigt

20.01.2021

Durch die Verordnung des Ministers für digitale Entwicklung, Innovationen und Luft- und Raumfahrtindustrie der Republik Kasachstan wurden Regelungen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten vom 21.10.2020 Nr. 395/NK (im Weiteren „Regelungen“ genannt) genehmigt. Diese traten am 08.11.2020 in Kraft.

Die Regelungen legen die Beziehungen zwischen Eigentümern, Verarbeitern und Subjekten personenbezogener Daten sowie Dritten während ihrer Erhebung und Verarbeitung fest.

Im Rahmen dieser definiert sich der zulässige Umfang der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Eigentümer und / oder Verarbeiter personenbezogener Daten, der durch die Liste der personenbezogenen Daten bestimmt ist, die zur Erfüllung der auszuführenden Aufgaben erforderlich und ausreichend sind. Gemäß den Regelungen kann das Subjekt oder sein gesetzlicher Vertreter bei der zuständigen Behörde den Eigentümer und / oder Verarbeiter sowie einen Dritten auf die Einhaltung der Anforderungen für die Erhebung und Verarbeitung von Daten überprüfen lassen.

Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Widerruf können durch das Subjekt wie folgt eingereicht werden:

  • schriftlich;
  • als elektronisches Dokument;
  • durch den Datenschutzservice;
  • über das Benutzerkonto auf der Online-Plattform der „elektronischen Regierung“;
  • über seine Handynummer, die auf der Online-Plattform der „elektronischen Regierung“ registriert ist;
  • auf andere Weise unter Anwendung von Schutzmaßnahmen, die den Gesetzen Kasachstans nicht widersprechen.

Es ist zu beachten, dass die Speicherung personenbezogener Daten vom Eigentümer und / oder Verarbeiter sowie von Dritten in einer Datenbank in Kasachstan erfolgen muss. Dabei wird die Speicherungsdauer für personenbezogene Daten basierend auf dem Datum der Erreichung der Ziele ihrer Erhebung und Verarbeitung bestimmt, sofern in den Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan nichts anderes festgelegt ist.

Gemäß den Regelungen hat das Subjekt personenbezogener Daten das Recht, vom Eigentümer und / oder Verarbeiter deren Änderungen und Ergänzungen aus Gründen zu verlangen, die durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden.

Personenbezogene Daten werden zur Durchführung statistischer, soziologischer, wissenschaftlicher und Marketingforschungen anonymisiert. Das Anonymisierungsverfahren soll die Möglichkeit einer Wiederherstellung personenbezogener Daten ausschließen. Die Erstattung der Kosten des Eigentümers und / oder Verarbeiters oder eines Dritten für die Anonymisierung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern nicht anders durch die Vereinbarung mit dem Eigentümer und / oder Verarbeiter oder einem Dritten festgelegt ist.

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