Die russische Regierung beginnt mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen

07.04.2020

Auf der Grundlage der Befugnisse, die der Regierung der Russischen Föderation durch das Föderale Gesetz Nr. 102-FZ vom 1. April 2020 übertragen wurden, erließ sie am 2. April 2020 den Beschluss Nr. 409 „Über Maßnahmen zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft“, der die Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Bewältigung der Krise vorsieht.

Zu beachten ist, dass die meisten Unterstützungsmaßnahmen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen, die in von der Krise betroffenen Industrien tätig sind, betreffen. Die Liste der Industriezweige wurde von der Regierung der Russischen Föderation durch den Beschluss Nr. 434 vom 3. April 2020 verabschiedet (im Folgenden – die Liste der Industriezweige). Gleichzeitig werden Unterstützungsmaßnahmen auf der Grundlage von Informationen über die Haupttätigkeiten durch die Codes QUED 2 gewährt, die ab 1. März 2020 im Einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen enthalten sein werden.

Für die KMU, die ab 1. März 2020 in das Register der KMU aus der Liste der Industriezweige aufgenommen wurden, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Die Zahlungsfrist für die Körperschaftssteuer, das STS (vereinfachtes Steuerverfahren) und die UST (einheitliche Sozialsteuer) für 2019 wurde um 6 Monate verlängert
  • Die Frist für die Zahlung von Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer, der Gewerbeertragsteuer und der Steuern, die als Steueragent gezahlt werden) und Vorauszahlungen wurde für das 1. Quartal 2020 um 6 Monate und für das 2. Quartal (Halbjahr) 2020 um 4 Monate verlängert
  • Die Fristen für die Zahlung von Vorauszahlungen auf die Verkehrssteuer, die Grundsteuer und die Bodensteuer sind festgelegt worden. Für das erste Quartal 2020 endet die Frist spätestens am 30. Oktober 2020 und für das zweite Quartal 2020 – spätestens am 30. Dezember 2020.

Für Kleinstunternehmen, die ab dem 1. März 2020 in das Register der KMU aus der Liste der Industriezweige aufgenommen wurden, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Die Fristen für die Zahlung von Versicherungsbeiträgen und Beiträgen für die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufsrisiken, die von März bis Mai 2020 berechnet werden, wurden um 6 Monate und für Juni bis Juli 2020 um 4 Monate verlängert.

Die folgenden Maßnahmen sind für alle Steuerzahler vorgesehen:

  • Die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen durch Steuerzahler, Steueragenten (mit Ausnahme von Steuererklärungen zur Umsatzsteuer), Steuerberechnungen zu den an ausländische Organisationen gezahlten Einkommensbeträgen und einbehaltenen Steuern, Berechnungen zu den von Steueragenten berechneten und einbehaltenen Einkommenssteuerbeträgen, Berechnungen von Vorauszahlungen, deren Einreichungsfrist auf März – Mai 2020 fällt, wurde um 3 Monate verlängert
  • Die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen für die Umsatzsteuer und die Abrechnung von Versicherungsbeiträgen für das erste Quartal 2020 wurde bis zum 15. Mai 2020 verlängert.

Unten in der Tabelle finden Sie die neuen Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen.

Berichtsart Fristen
Alt Neu
Körperschaftssteuererklärung für 2019 30.03.2020 29.06.2020
Vermögenssteuererklärung für 2019 30.03.2020 30.06.2020
Steuererklärung zum vereinfachten Steuersystem für 2019 31.03.2020 29.06.2020
Steuererklärung zur Einheitlichen Agrarsteuer für 2019 31.03.2020 29.06.2020
Finanzbericht für 2019 31.03.2020 06.05.2020
Umsatzsteuererklärung für das 1. Quartal 2020 27.04.2020 15.05.2020
Berechnung der Sozialbeiträge für das 1. Quartal 2020 30.04.2020 15.05.2020
Berechnung der Körperschaftssteuer für das 1. Quartal 2020 28.04.2020 28.07.2020
Berechnung der an ausländische Unternehmen gezahlten Einkommensbeträge und einbehaltenen Steuern für das 1. Quartal 2020 28.04.2020 28.07.2020
6-NDFL-Formular (Einkommenssteuer natürlicher Personen) für das 1. Quartal 2020 30.04.2020 30.07.2020

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Dies hat keine Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Steuern (Steuervorauszahlungen) zur Folge, auch nicht in Fällen, in denen die Frist für die Zahlung der Steuer (Steuervorauszahlung) spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen (Berechnungen) festgelegt wird. Folglich müssen die Steuern der betreffenden Gesellschaft gemäß den gesetzlich festgelegten Fristen gezahlt werden, da die Tage vom 30. März 2020 bis zum 5. Mai 2020 als arbeitsfreie Zeit für Steuerzahlungen für 2019 festgelegt sind und das 1. Quartal 2020 auf den 6. Mai 2020 verschoben wurde.

  • Die Frist für die Abgabe von Erklärungen bezüglich der Anforderungen für die Einreichung von Dokumenten (Informationen) nach Erhalt solcher Anforderungen wurde vom 1. März bis einschließlich 31. Mai 2020 um 20 Arbeitstage verlängert.
  • Die Frist für die Einreichung von Dokumenten (Informationen), Erklärungen bezüglich der Anforderung für die Einreichung von Dokumenten (Informationen), Erklärungen, die im Rahmen abgekürzter Außenprüfungen von Steuererklärungen zur Umsatzsteuer nach Erhalt solcher Anforderungen vom 1. März bis einschließlich 31. Mai 2020 zu versenden sind, wurde um 10 Arbeitstage verlängert.
  • Die Frist für Unternehmen, Anträge auf Steuerüberwachung für 2021 einzureichen, wurde um 3 Monate verlängert und ist bis einschließlich 31. Mai 2020 ausgesetzt.
    • Entscheidungen über Steuerprüfungen vor Ort (wiederholte Steuerprüfungen vor Ort), Prüfungen der Vollständigkeit der Berechnung und Zahlung von Steuern auf TCO-Transaktionen treffen
    • die Frist für die Erstellung des Prüfberichts, für Einsprüche gegen den Prüfbericht und für die Entscheidung über den Prüfbericht bezüglich der oben genannten Prüfungen
    • Einleitung von Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung der Fremdwährungsgesetzgebung der Russischen Föderation durch die Steuerbehörden. Die eingeleiteten Prüfungen werden ebenfalls ausgesetzt, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Verjährungsfrist für die administrative Haftung vor dem 1. Juni 2020 abläuft.
    • Entscheidungen der Steuerbehörden, die Geschäftstätigkeit der steuerpflichtigen Gesellschaften für ihre Bankkonten und Überweisungen ihrer elektronischen Gelder auszusetzen.

Es wurde festgelegt, dass für das Versäumnis, Dokumente (Artikel 126 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation) rechtzeitig vom 1. März 2020 bis zum 1. Juni 2020 einzureichen, keine Steuersanktionen verhängt werden.

Es wurde auch festgelegt, dass die Fristen für die Einreichung eines Antrags auf Zahlung von Steuern, Gebühren, Versicherungsbeiträgen, Bußgeldern, Zinsen und die Entscheidung über die Erhebung von Steuern, Gebühren, Versicherungsbeiträgen, Strafen und Zinsen um 6 Monate verlängert werden.

Die folgenden Maßnahmen sind für alle Gesellschaften aus der Liste der Industriezweige vorgesehen

  • Regeln für die Gewährung von Zahlungsaufschüben oder Ratenzahlungen für die Zahlung von Steuern, Steuervorauszahlungen und Versicherungsbeiträgen wurden genehmigt
  • Die Regeln gelten für Steuern, Steuervorauszahlungen und Versicherungsbeiträge, die im Jahr 2020 fällig werden (mit Ausnahme von Verbrauchssteuern und Mineralgewinnsteuer).
  • Ein Unternehmen kann einen Vorschuss oder eine Ratenzahlung in Anspruch nehmen, wenn es mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
    • Rückgang der Einkünfte um mehr als 10 Prozent
    • ein Rückgang der Einkünfte aus dem Verkauf von Gütern (Arbeit, Dienstleistungen) um mehr als 10 Prozent
    • ein Rückgang der Einkünfte aus dem Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) im Rahmen von Geschäften, die der Umsatzsteuer in Höhe von 0 Prozent oder mehr als 10 Prozent unterliegen
    • Erzielung eines Verlustes gemäß der Körperschaftssteuererklärung für die Berichtszeiträume des Jahres 2020, vorausgesetzt, es gab keinen Verlust im Jahr 2019.

Der entsprechende Antrag wird berücksichtigt, wenn er vor dem 1. Dezember 2020 eingereicht wird.

Anhand der Ergebnisse der Analyse des Beschlusses sind wir insgesamt zu den folgenden Schlussfolgerungen gekommen:

  • Die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen sind für KMU und für Unternehmen aus der Liste der Industriezweige vorgesehen.
  • Um zu beurteilen, ob ein Unternehmen von einer Maßnahme profitieren kann, werden die Daten aus dem KMU-Register und die Informationen über die Hauptaktivitäten nach den Codes QUED 2 herangezogen, die ab dem 1. März 2020 im Einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen enthalten sind.
  • Für herkömmliche Unternehmen werden die Fristen für die Einreichung von Berichten verschoben, während die Fristen für die Zahlung von Steuern gleich bleiben. Wenn also ein Unternehmen die Steuer nicht in voller Höhe gemäß der Frist für die Steuerzahlung entrichtet, was erst am Tag der Einreichung der Steuererklärung festgestellt werden kann, sollte das Unternehmen den nicht entrichteten Steuerbetrag und die Strafzahlungen gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung begleichen, um Sanktionen zu vermeiden.

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