Wichtige Änderungen im Steuerrecht

11.10.2023
Quelle: IS Paragraph

28.09.2023

Die Liste der vorrangigen Tätigkeiten im IT-Bereich wurde geändert

Die Liste der vorrangigen Tätigkeiten im IT-Bereich (im Weiteren «Liste») wurde mit der Verordnung Nr. 37/NK des stellvertretenden Ministers für digitale Entwicklung, Verteidigung und Luft- und Raumfahrtindustrie der Republik Kasachstan („RK“) vom 11.04.2019 geändert. Die Verordnung trat am 08.10.2023 in Kraft.
 
Die folgenden Tätigkeitsarten wurden geändert:
  1. Entwicklung, Implementierung, Wartung, Verbesserung, Modifizierung und Verkauf (einschließlich des Verkaufs der in Software- und Hardwarefunktionen integrierten Dienstleistungen zur kommerziellen Nutzung, einschließlich der Platzierung kostenpflichtiger Inhalte, des Verkaufs integrierter Zusatzfunktionen) der Software und der Softwareprodukte.
  2. Datenverarbeitung (Data-Mining in Datenbanken) mithilfe eigener Software oder Drittsoftware.
  3. Dienstleistungen  zur Bereitstellung über das Internet der Software- und Hardwarefunktionen zur Kontaktaufnahme und Durchführung von Transaktionen zwischen Verkäufern und Käufern (Bereitstellung einer Echtzeit-Online-Handelsplattform) unter Verwendung der Software des Urheberrechtsinhabers, ansässig im Internationalen Technoparks Astana Hub, einschließlich damit verbundener Dienstleistungen im Rahmen abgeschlossener Transaktionen, integriert in die Software- und Hardwarefunktionen der Handelsplattform.
  4. Entwicklung, Implementierung, Wartung, Verbesserung, Modifizierung und Verkauf (einschließlich des Verkaufs der in Software- und Hardwarefunktionen integrierten Dienstleistungen zur kommerziellen Nutzung, einschließlich der Platzierung kostenpflichtiger Inhalte, des Verkaufs integrierter Zusatzfunktionen) der Computer-, Mobil- und Online-Spiele (Videospiele).
  5. Schulungsdienstleistungen in den folgenden IT-Bereichen: Softwarearchitektur und -administration, einschließlich Produktmanagement, Architektur und Administration von Netzwerksystemen, Projektierung und Entwicklung von Informationssystemen, Architektur und Projektierung von Lösungen im Bereich des Internets der Dinge, Entwicklung von Lösungen auf Basis von Software- und Hardwareplattformen, Betriebssystementwicklung, Entwicklung von Webanwendungen, Algorithmen (künstliche Intelligenz, Kryptographie und andere), Analyse und Arbeit mit Big Data, Entwicklung mobiler Anwendungen, IT-Sicherheit, Entwicklung interaktiver 3D-Anwendungen, Anwendungen mit virtueller und erweiterter Realität, Entwicklung von Videospielen, Programmiersprachen. 
    

14.09.2023

Im Informationssystem „Elektronische MwSt.-Rechnungen“ („IS für E-MwSt.-Rechnungen“) wurde das Signieren von Dokumenten durch Scannen eines QR-Codes implementiert

Seit dem 15. September 2023 wurde das IS für E-MwSt.-Rechnungen aktualisiert und die Option des Signierens elektronischer Dokumente auf der Plattform wurde hinzugefügt.     

Für die Webversion stehen folgende Optionen des Signierens zur Verfügung:
  • mit einem Signaturschlüssel
  • mit einem QR-Code.

Beim Signieren mit einem QR-Code hat man:
  • die Anwendung eGov Mobile zu öffnen
  • sich einzuloggen
  • auf der Startseite auf «eGov QR» zu klicken
  • den angezeigten QR-Code zu scannen und zu signieren.

Nach dem Signieren wird dem elektronischen Dokument eine Registrierungsnummer zugewiesen.


Quelle: IS Paragraph

12.07.2023

Änderungen im Steuergesetzbuch bezüglich der Rückgabe illegal erworbener Vermögenswerte

Am 12. Juli 2023 unterzeichnete der Präsident der RK das Gesetz Nr. 25-VIII „Über die Änderung im Gesetzbuch der Republik Kasachstan „Zu Steuern und anderen Pflichtabgaben an den Haushalt („Steuergesetzbuch)“ bezüglich der Rückgabe von Vermögenswerten gemäß dem Gesetz der RK „Über die Rückgabe an den Staat illegal erworbener Vermögenswerte“.

Den Änderungen zufolge sind die Steuerbehörden verpflichtet, der für die Rückgabe von Vermögenswerten zuständigen Stelle den Zugriff auf das Informationssystem der Steuerbehörden zu gewähren sowie die Informationen über die Steuerpflichtigen (Steuerbevollmächtigten), die ein Steuergeheimnis darstellen, ohne Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Steuerpflichtigen (Steuerbevollmächtigten) zu übermitteln.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass auf Antrag der für die Rückgabe von Vermögenswerten zuständigen Stelle in Hinsicht auf die Bekämpfung der illegalen Abführung und die Rückgabe von Vermögenswerten außerplanmäßige Prüfungen durchgeführt werden können.

Das Gesetz trat am 12. September 2023 in Kraft.

Neben der Verabschiedung des Gesetzes der RK „Über die Rückgabe an den Staat illegal erworbener Vermögenswerte“ unterzeichnete der Präsident der RK  die Begleitgesetze: „Über Änderungen und Ergänzungen einzelner Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan bezüglich der Rückgabe an den Staat illegal erworbener Vermögenswerte“ und „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzbuches der Republik Kasachstan über Ordnungswidrigkeiten“.

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