Weitere Änderungen in den Regeln für die Markierung von Warensets (Warensätzen)

19.03.2021

2019 begann Russland die Pflichtmarkierung von Konsumwaren einzuführen, die für Produzenten, Importeure, Einzelhandelsunternehmen gilt. 2020 deckte das Markierungssystem Zigaretten, Schuhe, Reifen und Parfüm ab. 2021 – Kleidung und Wäsche, jetzt sind Fahrräder, Wasser, Milch und andere Waren dran.

Darüber hinaus schlug das Ministerium für Industrie und Handel im Jahr 2021 vor, die Vorschriften für die Kennzeichnung der Sets (Sätze) von Foto-, Parfümerie- und Leichtindustrieprodukten zu ändern. Die neuen Vorschriften setzen die Anbringung des Kennzeichnungscodes auf die Verbraucherverpackungen oder auf das Etikett der Verpackung des Sets (Satzes) ohne Kennzeichnung der Waren, aus denen es besteht, voraus. Eine solche Kennzeichnung ist nur zulässig, wenn die Verbraucherverpackung eines bei der Herstellung von Waren zusammengestellten Sets (Satzes) nicht ohne Beschädigung geöffnet werden kann.

Ein Teilnehmer am Warenverkehr, der beschlossen hat, ein Set (einen Satz) auseinanderzunehmen, das Waren ohne Identifikationsmittel enthält, führt eine Neukennzeichnung der Waren durch, die zum Set (Satz) gehören, bevor er diese Waren zum Verkauf anbietet, auch vor ihrer Ausstellung am Verkaufsort sowie vor der Vorführung ihrer Muster (mit Ausnahme der Bereitstellung von Informationen über sie beim Fernverkauf).

Es wird auch vorgeschlagen, das Verfahren für die Registrierung von Warensets (Warensätzen) im Monitoringsystem zu ändern.

Der Entwurf der entsprechenden Regierungsanordnung wurde auf der Föderalen Plattform für die Entwürfe der Rechtsvorschriften veröffentlicht.

Die Anordnung tritt vermutlich am 1. September 2021 in Kraft.

Kontaktieren Sie uns.

loading captcha...
Senden...