Vorzügliche Bedingungen für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger in Russland

18.06.2021

Am 15. Juni 2021 hat der Präsident Russlands einen neuen Erlass über vorübergehende Maßnahmen bezüglich Ausländer und Staatenlose unterzeichnet. 

Das Dokument legt die vorzüglichen Bedingungen für den Aufenthalt der ausländischen Bürger in der RF fest. Nämlich wurden ab dem 16. Juni 2021 die unten angegebenen vorübergehenden Änderungen in den aktuellen Migrationsgesetzen vorgenommen.

  1. Vor Ablauf von 90 Tagen nach dem Tag der Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen der Verkehrsverbindungen mit dem ausländischen Staat, dessen Staatsangehöriger der Ausländer ist oder in dem er das Recht auf Daueraufenthalt hat, werden folgende Fristen gehemmt:
    • des vorübergehenden Aufenthalts in der RF der ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen, die sich in der Russischen Föderation befinden und die Staatsbürgerschaft, die Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Staates oder ein anderes Dokument haben, das das Recht auf Daueraufenthalt in einem ausländischen Staat bestätigt;
    • der Anmeldung solcher Ausländer und Staatenlosen am Aufenthaltsort;
    • der Visa und der Migrationskarten;
    • der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der Niederlassungserlaubnis, gültig zum 15. März 2020, wenn ausländische Staatsbürger und Staatenlose im Besitz dieser Dokumente sich außerhalb der RF befinden.

  2. Gültige Arbeitserlaubnisse für hochqualifizierte Fachkräfte, die sich länger als 6 Monate außerhalb der RF aufgehalten haben, werden frühestens 90 Tage nach dem Tag der Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen der Verkehrsverbindungen mit dem ausländischen Staat, dessen Staatsangehöriger der Ausländer ist oder in dem er das Recht auf Daueraufenthalt hat, ungültig.
  3. Vom 16. Juni bis einschließlich 31. Dezember 2021 werden die Fristen des vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalts ausländischer Staatsbürger in Russland, ihrer Anmeldung am Wohnort sowie der Flüchtlingsbescheinigungen und der Bescheinigungen über vorübergehendes Asyl auf dem Territorium der RF gehemmt.
  4. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die vor dem 15. März 2020 in die RF eingereist sind und zum 16. Juni 2021 keinen Rechtsgrund für den Aufenthalt oder das Wohnen in der RF haben, sind bis einschließlich 30. September 2021 berechtigt, sich ans Innenministerium zu wenden, um ihren Aufenthalt zu legitimieren oder die RF vor dem angegebenen Datum zu verlassen. Gegen sie werden seitens der staatlichen Behörden der RF keine Sanktionen angesetzt.
  5. Unabhängig vom angegebenen Zweck ihres Besuchs in der RF können Bürger der EAWU-Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2021 Arbeitsverträge und zivilrechtliche Verträge abschließen. Unabhängig vom Zweck ihrer Einreise können auch visumfreie Ausländer die Erteilung (Neuerteilung) einer Gewerbeerlaubnis beantragen, auch ohne Einhaltung der festgelegten Fristen für die Einreichung von Antragsunterlagen.
  6. Bis zum 31. Dezember 2021 kann ein Arbeitgeber die Erteilung (Verlängerung) von Arbeitserlaubnissen für visumpflichtige Ausländer unabhängig vom Zweck ihrer Einreise beantragen, wenn der Arbeitgeber über eine Erlaubnis zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verfügt und alle Beschränkungen und Regeln einhält, die darauf abzielen, den Gesundheits – und Epidemieschutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 15. Juni 2021“Über vorübergehende Maßnahmen zur rechtlichen Begründung des Aufenthalts von Ausländern und Staatenlosen in der Russischen Föderation während der Überwindung der Folgen der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19)“.

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