Verlängerung der Fristen für die Einführung von Warenbegleitpapieren in Kasachstan

28.07.2020

Gemäß der Anordnung des Ersten stellvertretenden Premierministers der Republik Kasachstan, Finanzminister der Republik Kasachstan Nr. 615 vom 19. Juni 2020 werden die Fristen für die Einführung von Warenbegleitpapieren (im Folgenden „WBP“) für einige Waren verlängert.

Nach den vorgenommenen Änderungen müssen WBP zu folgenden Fristen von den Steuerzahlern erstellt werden:

Nr. Warenbezeichnung Beginn der Erstellung ab:
1. Biokraftstoffe 1. Januar 2020
2. Ethylalkohol und (oder) alkoholische Produkte 1. Oktober 2020
3. Bestimmte Arten von Erdölprodukten 1. Oktober 2020
4. Tabakerzeugnisse 1. Oktober 2020
5. Waren, die aus dem Staatsgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden „EAWU“) in das Staatsgebiet der Republik Kasachstan eingeführt werden 1. Oktober 2020
6. Waren, die aus dem Staatsgebiet der Republik Kasachstan ins Staatsgebiet der EAWU-Mitgliedstaaten ausgeführt werden 1. Oktober 2020
7. Waren, deren HS-Codes in der EAWU (im Folgenden „EAWU-HS-Codes“) und deren Bezeichnungen in die Liste der Waren aufgenommen sind, für die die Republik Kasachstan gemäß den als Bedingung für den Beitritt zur Welthandelsorganisation übernommenen Verpflichtungen die Einfuhrzollsätze anwendet, die niedriger als Zollsätze des einheitlichen Zolltarifs der EAWU sind, der gemäß dem internationalen Vertrag genehmigt wurde, an dem die Republik Kasachstan beteiligt ist, und für die elektronische MwSt.-Rechnungen über das Modul „Virtuelles Lager“ des Informationssystems für elektronische MwSt.-Rechnungen ausgestellt werden. 1. Oktober 2020
8. Waren, deren EAWU-HS-Codes und deren Bezeichnungen in die Liste der Waren aufgenommen sind, für die die Republik Kasachstan gemäß den als Bedingung für den Beitritt zur Welthandelsorganisation übernommenen Verpflichtungen die Einfuhrzollsätze anwendet, die niedriger als Zollsätze des einheitlichen Zolltarifs der EAWU sind, der gemäß dem internationalen Vertrag genehmigt wurde, an dem die Republik Kasachstan beteiligt ist (außer den in der Ziffer 7 dieser Liste genannten Waren)

1. Januar 2020
9. Waren, die gemäß den internationalen Verträgen und den Gesetzen der Republik Kasachstan gekennzeichnet werden müssen 1. Januar 2020

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