Vereinfachtes Verfahren zur Erlangung des Steueransässigkeitsstatus für Einzelpersonen im Jahr 2020

06.08.2020

Am 31. Juli 2020 wurde das Föderale Gesetz Nr. 265-FZ verabschiedet, nach dem natürliche Personen auch dann steuerlich in der Russischen Föderation ansässig bleiben können, wenn sie sich im Laufe des Jahres 2020 weniger als 183 Tage in der Russischen Föderation aufgehalten haben.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie war es vielen russischen Staatsbürgern nicht möglich, nach Russland zurückzukehren, wodurch sie Gefahr liefen, ihren Status als Steuerresidenten der Russischen Föderation zu verlieren. Dies hätte eine Besteuerung ihres Einkommens aus russischen Quellen in Höhe von 30% statt 13% zur Folge gehabt.

Ab sofort gelten Personen, die sich im Jahr 2020 zwischen 90 und 182 Tagen in der Russischen Föderation aufhielten, als Steuerinländer der Russischen Föderation.

Um den Status des Steuerinländers für 2020 zu bestätigen, sieht dieses Gesetz vor, dass bei der Steuerbehörde ein Antrag bis spätestens 30. April 2021 zu stellen ist.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Zahlung der Einkommenssteuer und der Bestimmung des Status des Steuerinländers wenden Sie sich jederzeit an die Steuerexperten der SCHEIDER GROUP.

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