Usbekistan. Neues in Steuern und Recht. Januar 2022.

17.02.2022

Steuerliche Änderungen ab 1. Januar 2022

  • Der Nettogewinn aus Betriebsstättentätigkeit wird wie ein Dividende behandelt und unterliegt der Gewinnsteuer zu einem Steuersatz von 10%. Der Nettogewinn ist die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Betriebsstätte. Der Nettogewinn für die laufende Steuerperiode wird um den Gesamtbetrag der in früheren Steuerperioden erlittenen Verluste gekürzt.
  • Der Steuersatz für die Vermögenssteuer juristischer Personen wurde von 2% auf 1,5% gesenkt. Bezüglich Immobilien gilt jedoch ein Mindestwert pro 1 Quadratmeter für die Berechnung der Vermögenssteuer juristischer Personen, der abhängig von der territorialen Lage der betreffenden Immobilie ist. Wenn der Mindestwert höher als der vom Unternehmen gezahlte Preis ist, hat das Unternehmen das Recht, eine unabhängige Bewertung vornehmen zu lassen.

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