UPDATE zum COVID-19 ALARM

20.03.2020

Neue Beschränkungen in Russland:

Am 17. und 19. März 2020 veröffentlichte der Leitende Sanitärinspektor Russlands zwei Verordnungen* über die obligatorische Selbstisolierung und die Verhinderung der Ausbreitung von Coronavirusinfektionen in Russland.

Gemäß hierzu:

  • Alle nach Russland einreisenden Personen müssen ab dem Datum ihrer Ankunft 14 Tage lang in Selbstisolierung. Diejenigen, die vor dem 19. März 2020 nach Russland gekommen sind, sind ebenfalls verpflichtet, die Selbstisolierung für die verbleibenden Tage zu befolgen, z.B. jemand, der am 10. März 2020 angereist ist, muss die Selbstisolierung bis zum 24. März 2020 befolgen.
  • Auch alle, die seit dem 17. Februar 2020 nach Russland eingereist sind und Krankheitssymptome der Atemwege aufweisen, sowie diejenigen, die seit dem 3. März 2020 nach Russland eingereist sind (auch ohne Krankheitssymptome), müssen auf COVID-2019 getestet werden.
  • Wenn die Selbstisolierung zu Hause unmöglich ist oder verletzt wird, sind die Personen ins Krankenhaus einzuliefern und werden unter Beobachtung gestellt.
  • Alle Regionen Russlands gehen in einen hohen Bereitschaftsmodus über.

Was bedeutet der hohe Bereitschaftsmodus?

  • Alle Personen, die in Russland ankommen, sollten sich bei der regionalen Hotline melden (für Moskau: Hotline +7 (495) 870-45-09 oder online unter dem Link).
  • Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern, die der Entscheidung von Sanitätsärzten über die Isolierung unterliegen, den Zutritt zu den Arbeitsstätten zu untersagen.
  • Bürger, die mit Personen zusammenleben, die sich in Selbstisolierung befinden, sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich für 14 Tage oder für einen anderen Zeitraum, je nach Entscheidung der Sanitätsärzte, in Selbstisolierung zu Hause zu begeben.
  • Es wird den Arbeitgebern empfohlen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ihre Mitarbeiter in Fernarbeit zu schicken und diese vorübergehende Regelung ordnungsgemäß zu formalisieren.
  • Es wird den Arbeitgebern empfohlen, Geschäftsreisen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Bildungseinrichtungen wird empfohlen, zum Fernunterricht überzugehen. Die meisten Moskauer Schulen und Universitäten sind seit dem 21. März 2020 geschlossen.
  • Freizeitaktivitäten von Bürgern sind vorübergehend verboten, auch in den Bereichen Kultur, Sport, Ausstellungen/Messen, Unterhaltung und Bildungsaktivitäten in sämtlichen Gebäuden und Einrichtungen. Bisher waren nur Versammlungen innerhalb von Räumlichkeiten mit mehr als 50 Personen verboten.

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* Verordnung des Obersten Sanitärinspektors Russlands vom 13. März 2020 Nr. 6 „Über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-2019“, veröffentlicht am 17. März 2020.

* Verordnung des Obersten Sanitärinspektors Russlands vom 18. März 2020 Nr. 7 „Über die Gewährleistung der Selbstisolierung und Prävention von COVID-2019“, veröffentlicht am 19. März 2020.

Update zu den aktuellen Migrationsbestimmungen für ausländische Bürger:

Vom 19. März 2020:

  • Arbeitgebern ist es erlaubt, die Dokumente zur Erlangung, Verlängerung und Korrektur von Arbeitserlaubnissen und Arbeitsvisa für diejenigen ausländischen Arbeitnehmer einzureichen, die sich bereits legal in Russland aufhalten; die gleiche Verlängerungsregel gilt für diejenigen, die ein Arbeitspatent haben, um ohne Visum zu arbeiten und zu bleiben;
  • Ausländische Bürger, die sich in Russland befinden, können ihre Visa und die Dauer ihres Aufenthalts unabhängig vom Zweck des Besuchs verlängern. Dies sollte durch die lokalen Migrationsbehörden durch ihre tatsächliche Aufenthaltsadresse und die Migrationsregistrierung erfolgen. Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit des Visums und der Aufenthaltsdauer kann in freier Form vorbereitet werden.
  • Die Aufenthaltsdauer für ausländische Staatsbürger, die nach Russland visafrei eingereist sind, kann verlängert werden, auch wenn die Frist abgelaufen ist.
  • Befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen ebenfalls der Verlängerung im Falle ihres Ablaufs.

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Offizielle Stellungnahme des Innenministeriums der Russischen Föderation vom 19. März 2020.

МВД России разъясняет порядок продления срока временного пребывания иностранных граждан на территории Российской Федерации

Wir möchten Sie an Folgendes erinnern:

Die Bedingungen für die migrationsrechtliche Registrierung bleiben unverändert. Bei jeder Einreise aus dem Ausland sind hochqualifizierte Spezialisten (HQS) für 90 Kalendertage von der Pflicht befreit, sich an ihrer tatsächlichen Aufenthaltsadresse zu registrieren. Nach Ablauf dieser 90 Tage (ohne das Land mindestens einmal zu verlassen) hat man weitere 7 Arbeitstage Zeit, um sich an der tatsächlichen Aufenthaltsadresse ordnungsgemäß zu registrieren.

Wenn ein ausländischer Staatsbürger die Adresse des tatsächlichen Aufenthalts in Russland geändert hat (z.B. sich in einem russischen Hotel während der Wochenenden angemeldet hat), beträgt die Frist für die Befreiung von der Pflicht zur Anmeldung an der Adresse des tatsächlichen Aufenthalts 30 Kalendertage (nicht 90 Tage). Nach Ablauf der 30-Tage-Frist hat ein ausländischer Staatsbürger weitere 7 Werktage Zeit, um die ordnungsgemäße Registrierung abzuschließen. Wenn ein Arbeitsvertrag mit einem HQS gekündigt wird, ist das Arbeitsvisum in den folgenden 30 Arbeitstagen gültig. Diese Frist ist erforderlich, damit eine neue Arbeitsstelle angenommen werden kann. Wenn der HQS innerhalb dieser Frist keine neue Arbeitsstelle gefunden hat, muss er/sie Russland innerhalb der folgenden 30 Arbeitstage verlassen. Sobald das Arbeitsverhältnis mit einem HQS beendet wird, hat er/sie also 60 Arbeitstage für einen legalen Aufenthalt in Russland.

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