Staatliche Registrierung und Auflösung von Unternehmen: wesentliche Änderungen

04.09.2020

Wenn Sie vorhaben, das Geschäft in Belarus aufzubauen, sollten Sie Änderungen im Bereich der Genehmigung der Namen von juristischen Personen, der staatlichen Registrierung, der Auflösung von juristischen Personen und Einzelunternehmern sowie der Führung des Einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus (im Folgenden „ESR“ genannt) berücksichtigen, die in der Verordnung des Justizministeriums der Republik Belarus vom 18. Juni 2020 Nr. 96 (im Folgenden „Verordnung“ genannt) festgelegt sind.

Wesentliche Änderungen seit dem 1. Juli 2020:

  • die Namen einer aus ESR ausgeschlossenen juristischen Person sind für eine neue juristische Person verboten;
  • jetzt kann ein Name aus 2 Buchstaben (Zahlen) genehmigt werden; ein Name kann Wörter in der Superlativform sowie den Namen der internationalen Organisation enthalten, die diese juristische Person gründet;
  • Formulare für verschiedene Anträge, Benachrichtigungen und andere Dokumente zur staatlichen Registrierung und Liquidation von Unternehmen, die Regeln für deren Ausfüllung sind geändert;
  • Liste der öffentlich zugänglichen Informationen, die vom belarussischen Justizministerium auf dem Webportal ESR platziert werden, ist konkretisiert, systematisiert und erweitert.

Einige, von der Verordnung vorgesehene Änderungen, die die Führung von ESR regeln, treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Experten des Büros SCHNEIDER GROUP in Minsk unterstützen Sie gerne professionell bei der Registrierung oder Auflösung des Unternehmens, Einreichung von Dokumenten sowie mit der Vertretung Ihrer Interessen in den Registrierungsbehörden. Wir nutzen unsere Erfahrung und Kompetenzen, um Ihr Geschäft auszubauen. Wenn Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Spezialisten.

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