Russlands Präsident unterzeichnet Gesetz über Telearbeit

14.12.2020

Am 8. Dezember 2020 unterzeichnete Wladimir Putin ein Gesetz zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation (im Weiteren jeweils „Gesetz“ und „AGB RF“). Das Dokument sieht eine neue Regelung der Tätigkeit von Telearbeitern vor und führt den neuen Begriff „Fernarbeit“ ein, der dem Begriff „Telearbeit“ gleichgesetzt ist, der zurzeit im AGB RF verwendet wird.

Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen, die von Arbeitgebern zu berücksichtigen sind.

Permanente und temporäre Fernarbeit

Das Gesetz sieht mehrere Arten der Fernarbeit vor:

  • permanente Fernarbeit während der Dauer des Arbeitsvertrags;
  • temporäre ununterbrochene Fernarbeit mit einer maximalen Dauer von 6 Monaten;
  • abwechselnde Fernarbeit und Arbeit im Büro.

Interaktion der Parteien

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf eine Weise interagieren, die es ihnen ermöglicht, Dokumente elektronisch auszutauschen. In diesem Fall wird das Verfahren für den Austausch von Dokumenten und Informationen in firmeninternen Richtlinien, dem Betriebsvertrag oder dem Arbeitsvertrag und zusätzlichen Vereinbarungen verankert.

Eine Ausnahme von der allgemeinen Regel ist die Verwendung der erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur für die Ferninteraktion bei Abschluss der Änderung oder Beendigung in elektronischer Form:

  • eines Arbeitsvertrags;
  • Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag;
  • eines Vertrags über materielle Haftung;
  • eines Ausbildungsvertrags.

Nun soll nach der allgemeinen Regel beim elektronischen Dokumentenaustausch die erweiterte qualifizierte elektronische Signatur durch die Parteien verwendet werden.

Arbeitsorganisation

Laut dem Gesetz hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag (und in Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag), dem Betriebsvertrag oder in firmeninternen Richtlinien die wichtigsten Arbeitsbedingungen festzulegen, zum Beispiel:

  • Arbeitszeiten;
  • Dauer der Fernarbeit (bei temporärer Fernarbeit);
  • Verfahren für die Übermittlung der Arbeitsergebnisse durch den Arbeitnehmer und die Berichterstattung auf Anfrage des Arbeitgebers;
  • Bedingungen und Verfahren für die Zitierung des temporären Fernarbeiters ins Büro;
  • Urlaubsregelung für den permanenten Fernarbeiter.

Darüber hinaus ist laut Gesetz die Zeit der Interaktion des Fernarbeiters mit dem Arbeitgeber in der Arbeitszeit enthalten.

Kündigung des Fernarbeiters

Das Gesetz legt zusätzliche Gründe für die Kündigung des Arbeitsvertrags fest. Ab 2021 kann ein Fernarbeiter entlassen werden, wenn:

  • er sich länger als 2 Arbeitstage hintereinander ohne triftigen Grund nicht meldet (der Arbeitgeber kann einen längeren Zeitraum festlegen);
  • der permanente Fernarbeiter in einen anderen Ort umgezogen ist und deshalb nicht unter den ehemaligen Bedingungen arbeiten kann.

Gleichzeitig ist nun im AGB RF nicht mehr die Möglichkeit vorgesehen, zusätzliche Gründe für die Entlassung in einem Arbeitsvertrag festzulegen.

Ausnahmefälle bei der Einführung der Fernarbeit auf Initiative des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann auf seine Initiative hin für die Arbeitnehmer temporäre Fernarbeit festlegen, wenn:

  • Regierung oder lokale Behörden die entsprechende Entscheidung getroffen haben;
  • das Leben oder die normalen Lebensbedingungen der Bevölkerung oder eines Teils dieser bedroht sind (z. B. im Falle einer Epidemie).

In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Zustimmung der Arbeitnehmer für eine solche Festlegung einzuholen. Es reicht dann aus, eine firmeninterne Vorschrift zu verabschieden und darin den Grund, die Dauer der Fernarbeit, die Liste der betroffenen Arbeitnehmer, die Arbeitsorganisation und die Bereitstellung von Ausrüstung sowie andere Merkmale der temporären Fernarbeit anzugeben.

Zusätzliche Gründe für die Anzeige des Arbeitsausfalls

Wenn die Arbeitsspezifik die gesetzlich vorgesehene temporäre Fernarbeit von Arbeitnehmern nicht zulässt, muss der Arbeitgeber die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Pflichten nicht erfüllen kann, als Ausfallzeit aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, entlohnen (in Höhe von mindestens zwei Dritteln des Tarifsatzes (Gehalts)).

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