Russland führt das Einreiseverbot für Ausländer wegen Quarantäne ein

19.03.2020

Am 16. März 2020 setzten die Regierung der Russischen Föderation und der Bürgermeister der Stadt Moskau zusätzliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein.

Wichtige Änderungen

Laut Dokumenten:

1) vom 18. März bis zum 1. Mai 2020 schränken die russischen Regierungsbehörden die Einreise sämtlicher ausländischen Staatsbürger und Staatenloser (im Weiteren gemeinsam „Staatsbürger“ genannt) ein, darunter Ankommender aus der Republik Belarus sowie Staatsbürger der Republik Belarus;

2) ab dem 18. März 2020 setzen die russischen Behörden temporär die Annahme der Dokumente und die Ausstellung von Einladungen für die Einreise in die Russische Föderation für Bildung- und Arbeitszwecke sowie Vergabe aller Visaarten, Genehmigungen für den Einsatz von ausländischen Fachkräften und Arbeitserlaubnisse für genannte Personen aus. Laut Aussagen von Beamten des Migrationsdienstes wird sich diese Einschränkung auch auf die Verlängerung von bestehenden Erlaubnissen ausländischer Staatsbürger erstrecken.

Ausnahmen: Diplomaten, Mitarbeiter von internationalen Transportunternehmen, Notfallsituationen.

Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht für:

  • Mitarbeiter offizieller Vertretungen ausländischer Staaten in Russland sowie deren Familienangehörige;
  • Fahrzeugführer im internationalen Verkehr, Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitglieder offizieller Delegationen;
  • Personen mit Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden;
  • Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.

Personen, die gültige Arbeitsgenehmigungen oder Visa haben (ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis „wid na schitelstwo“), werden ebenfalls bei der Einreise in die Russische Föderation eingeschränkt.

Welche Maßnahmen sind zu treffen?

1) Personen, die aus den Ländern mit jeder Menge der Coronavirus-Ansteckungsfälle einreisen, müssen sich über eine Hotline +7 (495) 870-45-09 melden.

2) Personen, die kürzlich aus den Ländern der Europäischen Union und anderen in die Liste eingetragenen Staaten, darunter aus der Ukraine, Belarus und den USA (vollständige Liste schließt fast 50 Länder ein) einreisen, werden verpflichtet, für eine Selbstisolierung für 14 Tage nach ihrer Einreise nach Russland sorgen.

3) Arbeitgeber werden verpflichtet, die Erscheinung der Arbeitnehmer, die aus den oben genannten Ländern zurückgekommen sind sowie der Arbeitnehmer, denen die Sanitätsärzte Isolierung zugewiesen haben, an ihren Arbeitsplätzen zu verhindern

4) Personen, die mit den Personen in der Selbstisolierung wohnen, werden ebenfalls verpflichtet, für ihre Selbstisolierung zu Hause für 14 Tage oder für die in der Anweisung der Sanitätsärzte angegebene Frist zu sorgen.

5) Arbeitgebern wird empfohlen, die Möglichkeit zu erwägen, ihre Arbeitnehmer ins Home Office zu versetzen und diese Arbeitsbedingungen ordnungsgemäß zu dokumentieren

Zusätzliche Maßnahmen: Moskau

In Moskau sind temporär Freizeitveranstaltungen mit Teilnahme von mehr als 50 Personen, darunter im Bereich Kultur, Körperkultur und Sport, Ausstellungen, Unterhaltung und Bildung in den Gebäuden, Errichtungen und Anlagen (in deren Räumlichkeiten) ausgesetzt. Der Erlass verbietet auch Massenveranstaltungen außerhalb von Gebäuden und Anlagen bis zum 10. April.

Laut Informationen aus den Massenmedien diskutieren die Moskauer Behörden darüber, bei einer „kritischen“ Steigerung der Infiziertenzahl die Stadt zur Quarantäne völlig zu sperren und den Notstand auszurufen.

Wir empfehlen den Arbeitgebern, die Möglichkeit zu erwägen, ihre Arbeitnehmer ins Home Office zu versetzen. Dafür soll eine Verordnung über die temporäre Einführung der Fernarbeit zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen werden. Wir empfehlen auch, mit Arbeitnehmern entsprechende Zusatzvereinbarungen zu den Arbeitsverträgen abzuschließen.

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Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 16. März 2020 Nr. 635-r
Erlass des Bürgermeisters Moskaus vom 16. März 2020 Nr. 21-UM „Über Änderungen im Erlass des Bürgermeisters Moskaus vom 5. März 2020 Nr. 12-UM“

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