Russische Regierung billigt Änderungen des steuerlichen Beobachtungssystems

22.04.2020

Die Regierung der Russischen Föderation hat in ihrer Verordnung vom 21. Februar 2020 ein Konzept für Änderungen („Konzept“) des steuerlichen Beobachtungssystems („Beobachtungssystem“) genehmigt. Um rechtlich wirksam zu werden, müssen die geplanten Änderungen noch den Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

Nach dem Konzept sollen nicht nur die Schwellenwerte für die freiwillige Teilnahme von Unternehmen am Aufsichtssystem gesenkt, sondern auch Vereinfachungen des Steuerverfahrens für am Beobachtungssystem beteiligte Unternehmen eingeführt werden. In unserem Überblick erfahren Sie, welche Vorteile das auf der Grundlage des Konzepts geänderte Beobachtungssystem für Unternehmen hat und was Sie in Zukunft erwartet.

Beobachtungssystem: Was ist darunter zu verstehen?

Das seit 2016 in Russland geltende Beobachtungssystem ersetzt die traditionellen Steuerprüfungen durch Online-Interaktion zwischen Steuerzahler und Steuerbehörde. Im Rahmen des Beobachtungssystems analysieren die Steuerinspektoren Steuer- und Buchhaltungsberichte sowie Informationen über Transaktionen und andere Geschäftsvorgänge des Unternehmens in Echtzeit.

Das Beobachtungssystem ermöglicht es Unternehmen, der zuständigen Steuerbehörde entweder einen Online-Zugang zu den Dokumenten und anderen Informationen gewähren, die Grundlage für die Steuerbemessung sind, oder diese Dokumente im Telekommunikationswege einreichen.

Bei der Einführung des Beobachtungssystems im Jahr 2016, entschieden sich nur sieben Unternehmen, die neue Interaktionsform auszutesten. Anfang 2020 sind bereits 95 Unternehmen daran beteiligt. Dies lässt Rückschlüsse auf den Erfolg des Beobachtungssystems zu. Nach der Billigung des Konzepts durch die Regierung erwartet der Föderale Steuerdienst einen weiteren Anstieg von mindestens 20% jährlich.

Die wichtigsten im Konzept vorgesehenen Änderungen

Was macht das Konzept so gut? Es erhöht die Attraktivität des Beobachtungssystems für Unternehmen. Insbesondere sollen die Schwellenwerte für den Zugang, wie folgt, herabgesetzt werden:

  • Der Mindestbetrag aller in einem Jahr geleisteten Steuerzahlungen (einschließlich Einkommensteuer und Sozialabgaben) soll von 300 Millionen RUB auf 100 Millionen RUB im Jahr 2022 gesenkt werden.
  • Die Mindestjahresumsatz soll von 3 Milliarden auf 1 Milliarde Rubel im Jahr 2022 gesenkt werden.
  • Die Mindesthöhe des Aktivvermögens soll von 3 Milliarden auf 1 Milliarde Rubel im Jahr 2022 gesenkt werden.

Hierbei hat das Unternehmen das Recht, am Beobachtungssystem teilzunehmen, wenn mindestens eines der vorgenannten Kriterien erfüllt ist (bisher war es notwendig, dass alle Kriterien kumulativ erfüllt sind).

Nach dem Konzept soll der Umfang der Funktionen zugunsten der beteiligten Unternehmen erweitert werden. Sie sollen im Rahmen des Beobachtungssystems Ansprüche auf Erstattung von Umsatzsteuer oder Akzisen erheben können.

Das nach dem Konzept geänderte Beobachtungssystem sieht folgende Möglichkeiten der Interaktion mit den Steuerbehörden vor:

  • Online-Interaktion,
    • entweder durch die vollständige Anbindung der Steuerbehörden an das Informationssystem des Unternehmens oder
    • durch das sogenannte „Datenfenster“, wenn Unternehmen den Zugang zu ihren Informationen teilweise freigeben;
  • Einreichung von Dokumenten im Format XML oder PDF/A3 im Telekommunikationswege.

Zusätzlich zu den Steuerprüfern wird es spezielle Programme geben, die im Fernzugriff Fehler und Rechtsverstöße ermitteln. Es wird davon ausgegangen, dass die Roboter die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchhaltungsdaten prüfen, alle Vorgänge im Buchhaltungssystem in der chronologischen Reihenfolge darstellen und das Vorhandensein von primären Belegen überprüfen.

Vorteile für Unternehmen

Die neuen Maßnahmen sollen das Beobachtungssystem für mehr Unternehmen attraktiver machen. Nach den Prognosen der Steuerbehörden selbst werden bis 2024 etwa achttausend Unternehmen in der Lage sein, die Regelungen anzuwenden.

Die Beteiligung am Beobachtungssystem erfordert von den Unternehmen zwar nicht unerheblichen Aufwand, bringt diesen aber viele Vorteile. Nachfolgend sind einige von ihnen aufgeführt:

  • Kostenreduzierung bei der Steuerprüfung,
  • Verringerung der Steuerrisiken und Erhöhung der Vorhersehbarkeit der Steuerverbindlichkeiten,
  • Verringerung des behördlichen Drucks,
  • Verbesserung des Vertrauens in den Steuerzahler seitens des Föderalen Steuerdienstes,
  • Möglichkeit eine „begründete Stellungnahme“ von Steuerbehörden zu bekommen,
  • „Schneller Abschluss“ von Steuerperioden – spätestens 9 Monate nach Jahresende.

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