Russische GmbHs: jährliche Gesellschafterversammlungen in 2020 als Fernabstimmung sind erlaubt

04.09.2020

Am 31. Juli 2020 sind Änderungen zum Föderales Gesetz Nr. 115-FZ in Kraft getreten (Föderales Gesetz Nr. 297-FZ vom 31. Juli 2020), nach denen auch die Abstimmungen in den Jahresversammlungen über die Bestätigung der Jahresberichte und der Jahresbilanz in Form der Fernabstimmung erfolgen dürfen.

 Bisher waren Abstimmungen zur Bestätigung der Jahresberichte und der Jahresbilanz von der allgemeinen Zulässigkeit von Fernabstimmungen ausgenommen. Durch eine frühere Gesetzesänderung wegen COVID-19 ist die Frist für die Abhaltung der Jahresversammlungen in russischen GmbHs bis zum 30. September 2020 verlängert worden.

Die erweiterte Zulässigkeit der Fernabstimmung trägt dem Umstand Rechnung, dass trotz der Aufhebung vieler durch COVID-19 veranlassten Reisebeschränkungen die Einreise aus vielen Ländern noch immer nicht möglich und die Abhaltung der Jahresversammlungen daher erheblich erschwert ist. Um im Jahre 2020 eine Fernabstimmung zur Bestätigung der Jahresberichte und der Jahresbilanz zu veranlassen, muss der Generaldirektor einer GmbH einen entsprechenden Beschluss fassen. Ähnliche Regelungen für 2020 gibt es bereits für russische Aktiengesellschaften (Föderales Gesetz Nr. 50-FZ vom 18. März 2020).

Trotz der neuen Bestimmungen ist eine Fernabstimmung allerdings nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit in der Satzung der GmbH vorgesehen oder zumindest nicht verboten ist (die meisten Satzungen enthalten standardmäßig eine Klausel, die Fernabstimmung erlaubt,) und das Verfahren der Fernabstimmung durch eine interne Vorschrift der GmbH festgelegt ist. In der Regel haben nur wenige GmbHs eine solche interne Vorschrift zur Fernabstimmung (oder entsprechende Regelungen zur Fernabstimmung in der Satzung), was die Umsetzung genannter Gesetzesänderungen erschwert.Nach unserer Meinung dürfen die erforderlichen Verfahrensregelungen über Fernabstimmung in 2020 ausnahmsweise im Beschluss des Generaldirektors über die Durchführung der jährlichen Gesellschafterversammlung in Form der Fernabstimmung festgelegt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Jahresversammlungen in Ihrer russischen GmbH mit mehr als einem Gesellschafter rechtzeitig durchzuführen. Dabei sollte die Möglichkeit einer Fernabstimmung in Erwägung gezogen werden. Unsere Experten unterstützen Sie gern zu diesem Format der jährlichen Gesellschafterversammlung.

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