Putin verkündet weitere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

16.04.2020

Vor der Kabinettssitzung am 15. April 2020, kündigte Präsident Putin zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Regionen während der COVID-19-Pandemie an.

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhalten vom Staat eine kostenlose Unterstützung in Höhe von 12.130 RUB für jeden Mitarbeiter, unter der Bedingung, dass zum 1. April mindestens 90% des Personals weiterhin beschäftigt war. Die Mittel dienen als Unterstützung für die Gehaltszahlungen für April und Mai 2020. Die erste Zahlung wird am 18 Mai für die Unterstützung im April erwartet, dementsprechend kommt im Juni die Zahlung für Mai.
  • Die Liste der am stärksten betroffenen Branchen wurde um Unternehmen aus dem Nicht-Lebensmittel-Handel erweitert.
  • Mindestens 75% der zinslosen Kredite für Gehaltszahlungen sollen mit Garantien der russischen Entwicklungsbank (Vneshekonombank) bereitgestellt werden.
  • Die Liste der systemrelevanten Unternehmen soll auf der Grundlage „eindeutiger, klarer, objektiver Kriterien“ erweitert werden. Es sollen Unternehmen enthalten sein, die für die gesamte Volkswirtschaft von großer Bedeutung sind.
  • Für diese systemrelevanten Unternehmen soll ein neues Darlehensprodukt zur Auffüllung des Umlaufvermögens zur Verfügung stehen. Dabei subventioniert der Staat den Zinssatz von 6%, entsprechend der Höhe des Leitzinses der Zentralbank. Die Hälfte des Darlehens wird durch staatliche Garantien des Finanzministeriums bereitgestellt.
  • Die Luftfahrtunternehmen werden mit 23 Milliarden RUB direkt unterstützt.
  • Für alle Basiswirtschaftszweige sollen gesonderte Fördermaßnahmen entwickelt werden.

Damit ein Unternehmen Anspruch auf die neuen (und bestehenden) Leistungen hat, muss es in eine der drei folgenden Kategorien fallen:

  • Aufnahme in der von der russischen Regierung aufgestellten List der gegenwärtig 646 systemrelevanten Unternehmen für die russische Wirtschaft.
  • Unternehmen, die in einer Branche tätig sind, die stark von der aktuellen Krise betroffen ist, gemäß Verordnung der Regierung 409 vom 02.04.2020
  • Kleine- und mittelständische Unternehmen, mit Registrierung am 01. März 2020 (Föderales Gesetz vom 24. Juli 2007 N 209-ФЗ).
    • Kleines Unternehmen bedeutet nicht mehr als 100 Angestellte und 800 Mio. Rubel Umsatz;
    • Mittelständisches Unternehmen bedeutet zwischen 100 bis 250 Angestellten und 800 Mio. bis 2 Mrd. Rubel Umsatz jeweils für das vorangegangene Jahr.
    • Darüber hinaus darf ein Gesellschafter, der selbst kein KMU ist, nicht mehr als 49% an einem KMU beteiligt sein (dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen) und die maximale Beteiligung für ein staatliches Unternehmen darf nicht mehr als 25% betragen.
    • Kriterien für Mikro-KMU existieren, werden hier jedoch nicht behandelt.
    • KMU müssen ab dem 1. März 2020 registriert sein, um für diese Unterstützung in Frage zu kommen.

Fällt ein Unternehmen nicht in eine dieser Gruppen, ist aus heutiger Sicht keine zusätzliche Unterstützung vorgesehen. Die aufgeschobenen Fristen für die Berichterstattung für das erste Quartal gelten weiterhin für alle Unternehmen.

Die russische Regierung hat einen Anti-Krisenfonds gebildet, der mit 300 Mio. RUB dotiert ist, und gleichermaßen für in- und ausländische Unternehmen zugänglich sein wird.

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