Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch 2021: Die Verantwortung für die Arbeit mit personenbezogenen Daten wird sich ändern

05.03.2021

Ab dem 1. März 2021 tritt das neue Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten der Republik Belarus vom 06.01.2021 Nr. 91-Z sowie das Verfahrens- und Strafvollzugsgesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten der Republik Belarus vom 06.01.2021 Nr. 92-Z in Kraft. Obwohl die geänderten Gesetzbücher die Priorität vorbeugender Einwirkungsmaßnahmen einführen, wird in einigen Fällen die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit verschärft.

Zuvor war die Verantwortung bei der Arbeit mit personenbezogenen Daten hauptsächlich für die Offenlegung von Geschäfts- oder anderen gesetzlich geschützten Geheimnissen oder von personenbezogenen Daten und für Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen vorgesehen.

Ab diesem Datum gibt es neue Gründe für das Ziehen zur ordnungsrechtlichen Verantwortung (s. Tabelle).

Tatbestand der Ordnungswidrigkeit                     Ordnungsrechtliche

Verantwortung

Vorsätzliche rechtswidrige Erhebung, Verarbeitung, Speicherung oder Bereitstellung personenbezogener Daten einer natürlichen Person oder Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Geldbuße bis zu 50 Basiseinheiten (bis zu 1.450 BYN)
Die oben genannten Handlungen, ausgeführt von einer Person, der personenbezogene Daten im Rahmen ihrer beruflichen oder offiziellen Tätigkeit bekannt sind Geldbuße von 4 bis 100 Basiseinheiten (von 116 bis 2.900 BYN)
Wissentliche rechtswidrige Weitergabe personenbezogener Daten natürlicher Personen Geldbuße bis zu 200 Basiseinheiten (bis zu 5.800 BYN)
Nichteinhaltung von Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen Geldbuße von 2 bis 10 Basiseinheiten (von 58 bis 290 BYN),

Einzelunternehmer – Geldbuße von 10 bis 25 Basiseinheiten (von 290 bis 725 BYN)

juristische Person – Geldbuße von 20 bis 50 Basiseinheiten (von 580 bis 1.450 BYN)


Wir möchten Sie daran erinnern, dass es in der Republik Belarus noch keine umfassende Rechtsvorschrift gibt, die die Arbeit mit personenbezogenen Daten regelt. In absehbarer Zeit ist jedoch geplant, das Gesetz „Über Schutz personenbezogener Daten“ zu verabschieden, das die Regeln für Verarbeitung, Erhebung, Bereitstellung, Verbreitung personenbezogener Daten grundlegend ändert, neue Rechte und Pflichten sowie Schutzmechanismen für die Rechte der Eigentümer personenbezogener Daten verankert. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist in einem Jahr nach seiner offiziellen Veröffentlichung möglich, was die Vorbereitung auf seine Umsetzung ermöglicht.

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