Obligatorische Impfung von Mitarbeitern der Dienstleistungsindustrie in Moskau

21.06.2021

Am 15. Juni 2021 unterzeichnete die Hauptsanitätsärztin der Stadt Moskau eine Verordnung über die obligatorische Impfung von Mitarbeitern der Unternehmen und Einzelunternehmer, die in den folgenden Bereichen tätig sind:

  • Handel;
  • Schönheitsindustrie (Schönheitsstudios, SPA-Studios, Fitnessclubs, Schwimmbäder usw.);
  • Verbraucherdienste, Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen und Energiewirtschaft;
  • Gastronomie;
  • Kundenabteilungen von Finanz- und Postbehörden;
  • öffentliche Verkehrsmittel;
  • Bildung, Gesundheitsversorgung, Sozialschutz und soziale Dienste;
  • Kultur-, Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen.

Die Verordnung verpflichtet die Leiter dieser Unternehmen und Einzelunternehmer, für mindestens 60% der Arbeitnehmer, die aufgrund arbeits- und zivilrechtlicher Verträge arbeiten, bis zum 15.07.2021 eine Impfung gegen COVID-19 mit der ersten Impfkomponente (oder mit dem Einzelimpfstoff) und bis zum 15.08.2021 mit der zweiten Komponente des Zwei-Komponenten-Impfstoffs zu organisieren.

Vom 1. Juli bis zum 15. Juli 2021 müssen die Unternehmen und Einzelunternehmer, für die die Verordnung gilt, einen elektronischen Bericht über die Impfung über ihr persönliches Konto auf dem Portal mos.ru einreichen.

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