Neues Gesetz über Investitionsförderung verabschiedet

22.01.2021

Am 17. Dezember 2020 verabschiedete die Werchowna Rada der Ukraine den neuen Gesetzentwurf „Über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten mit beträchtlichen Anlagen“, der darauf abzielt, die Investitionsattraktivität der Ukraine für in- und ausländische Investoren zu erhöhen (im Folgenden „Gesetz“ genannt).

Dieses Gesetz:

  • bietet Unterstützung für ukrainische und ausländische Investoren, deren Investitionen 20 Mio. EUR übersteigen; Investoren müssen mindestens 80 Arbeitsplätze mit einem durchschnittlichen Gehalt um 15% höher als in der Region, in der die Investitionen geplant sind, schaffen;
  • bietet eine Reihe von Vorteilen für Investoren und weist dem Unternehmen, zu dem Investmentmanager gehören, den Status einer staatlichen Einrichtung zu;
  • legt die Höhe der staatlichen Subvention von maximal 30% vom Investitionsbetrag in ein Projekt mit einer Umsetzungsfrist von bis zu 5 Jahren fest
  • bietet staatliche Unterstützung in Form einer Befreiung von Einfuhrzöllen auf neue Geräte und Komponenten, die für die Durchführung eines Investitionsprojekts eingeführt werden;
  • gewährt ein Vorzugsrecht auf Nutzung von staatlichen oder kommunalen Ländereien für die Durchführung eines Investitionsprojekts (Straßen, Kommunikationsleitungen und Versorgungsnetze, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind, müssen auf Kosten des staatlichen und lokalen Haushalts errichtet werden).

Der Geltungsbereich des Gesetzes erstreckt sich nicht auf Unternehmen:

  • mit Zahlungsrückständen (Steuern und Abgaben) von mehr als 10 Mindestlöhnen;
  • die Informationen über den letztlich wirtschaftlich Berechtigten nicht bekannt gemacht haben;
  • deren Anteile (über 50%) sich im Besitz von Offshore-Unternehmen befinden;
  • deren Anteile (über 10%) Russland gehören;
  • die in Russland registriert sind;
  • die auf der Sanktionsliste der Ukraine stehen.

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