Neue Regeln für die besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen traten in Kraft

26.01.2021

Ab dem 01.01.2021 treten die lang erwarteten Änderungen der gesetzlichen Kriterien für die obligatorische Wirtschaftsprüfung  in Kraft. Sie sollen die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Wirtschaftsprüfungen erheblich verringern.

Ab dem 01.01.2021 ist die Wirtschaftsprüfung für folgende Unternehmen obligatorisch:

  • mit dem Jahresumsatz von mehr als 800 Mio. Rbl. oder mit der Höhe der Bilanzaktiva von mehr als 400 Mio. Rbl., mit Ausnahme einer Reihe von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Wirtschaftsprüfung wird aufgrund von Abschlussdaten für das Vorjahr getroffen;
  • Inhaber von Wertpapieren, die zum Börsenhandel zugelassen sind;
  • professionelle Teilnehmer am Wertpapiermarkt oder Wirtschaftsauskunfteien;
  • mit der Rechtsform Fonds/Stiftung und dem Vermögenszufluss (einschließlich Geld) von über 3 Mio. Rbl. für das Jahr vor dem Berichtsjahr. Dies gilt nicht für staatliche außerbudgetäre Fonds, spezialisierte Organisationen für Verwaltung des Zweckkapitals und internationale Stiftungen;
  • Aktiengesellschaften.

Die neuen Schwellenwerte sind deutlich höher als im Jahr 2020: So musste da für das verbindliche Audit der Umsatz des Vorjahres 400 Mio. Rbl. oder die Bilanzsumme 60 Mio. Rbl. überschreiten.

Übergangsphase

Das Föderale Gesetz vom 29.12.2020 Nr. 476-FZ wurde Ende 2020 verabschiedet, und trotz der positiven Änderungen werden nicht alle Unternehmen von den Vorteilen profitieren können.

Wenn Ihre Kennzahlen für den Umsatz oder die Bilanzwährung unter den neuen Schwellenwerten liegen, die Wirtschaftsprüfer jedoch bereits mit der Prüfung der Tätigkeit des Unternehmens begonnen haben, ist das Audit nicht abzulehnen.

Dies ist unter anderem auch anwendbar, wenn die Wirtschaftsprüfer:

  • eine vorläufige Abschlussprüfung für 9 Monate 2020 durchgeführt haben;
  • Anfragen an Vertragspartner/Banken mit der Bitte, den Abrechnungsstand zu bestätigen, gesendet haben;
  • Zugriff auf die Datenbank bekommen haben und mit der Prüfung von Transaktionen begonnen haben.

In den oben genannten Fällen soll die angefangene Prüfung für 2020 abgeschlossen werden, und die neuen Regeln werden für die Abschlüsse im Jahr 2021 gelten.

Um den Status der Prüfung zu klären, sollten Sie sich an die Prüfer wenden und auch die Vertragsbedingungen bezüglich der mit der vorzeitigen Kündigung verbundenen Vertragsstrafen prüfen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, unseren Artikel zu lesen, um sich auf das Audit effektiv vorzubereiten.

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