Neue Einschränkungen für Unternehmen aus „unfreundlichen“ Ländern

29.12.2022

Die Regierungsunterkommission für die Kontrolle der ausländischen Investitionen (weiter im Text - Unterkommission) hat einen vorläufigen Entwurf des Protokolls mit den wichtigen Leitlinien für die Aktivitäten russischer Gesellschaften vorbereitet, deren Gesellschafter aus „unfreundlichen“ Ländern kommen.

Die Unterkommission soll folgende Herangehensweise bei der Entscheidung über eine Genehmigung zum Verkauf von Aktiva / Anteilen an den russischen Gesellschaften mit den Gesellschaftern aus „unfreundlichen“ Ländern anwenden:

  • Vorlage eines unabhängigen Gutachterberichtes über den Schätzwert der Aktiva / Anteile;
  • Der Verkauf von Aktiva/Anteile erfolgt mit mindestens 50 Prozent Rabatt auf den Schätzwert, der im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens festgelegt wurde;
  • Bestimmung von KPI für die neuen Gesellschafter (Eigentümer);
  • Der Kaufpreis muss mit Stundung innerhalb von 1-2 Jahren bezahlt werden oder 10 Prozent vom Kaufpreis müssen als freiwillige Spende an den Haushalt der Russischen Föderation bezahlt werden.

Die Unterkommission soll folgende Herangehensweise bei der Entscheidung über eine Genehmigung von Auszahlung der Dividenden russischer Gesellschaften mit den Gesellschaftern aus „unfreundlichen“ Ländern anwenden (eine Genehmigung ist nur bei der Auszahlung von mehr als 10 Mio. RUB pro Monat erforderlich):

  • Die Höhe der Dividenden darf 50 Prozent des Gesamtgewinns (nach Steuern) der Gesellschaft im Vorjahr nicht übersteigen;
  • Die Unterkommission analysiert restrospektivisch die Dividendenauszahlung in den vergangenen Jahren;
  • Bereiterklärung ausländischer Gesellschafter zur Fortsetzung der Geschäftsaktivitäten ihrer Gesellschaften in der Russischen Föderation;
  • Die föderalen Exekutivbehörden legen der Unterkommission die Kriterien zur Einschätzung der Systemrelevanz der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens sowie die Einschätzung dessen Einflusses auf die technologische und industrielle Souveränität Russlands vor;
  • Die föderalen Behörden sollen vierteljährlich die KPI für die betroffene Gesellschaft festlegen;
  • Die vierteljährliche Auszahlung der Dividende ist unter Einhaltung der KPI-Bedingung möglich.

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