Neubeginn des Experiments zur Nutzung von elektronischen arbeitsbezogenen Dokumenten

07.04.2021

Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der RF (im Folgenden als „Arbeitsministerium“ bezeichnet) ist ab dem 19. April 2021 geplant, die Unternehmen ins Experiment zum elektronischen Personalaktenverkehr wieder zu involvieren. Die Annahme von Anträgen soll bis zum 15. Mai erfolgen. Die Dauer des Pilotprojekts wurde bis zum 15. November 2021 verlängert. Danach sollen entsprechende Änderungen am Arbeitsgesetzbuch der RF vorgenommen werden.

Aktualisierung vom 19.04.2021
Zurzeit wird der Entwurf der Verordnung „Zur Änderung der Regelung zur Durchführung des Experiments zur Nutzung von elektronischen arbeitsbezogenen Dokumenten“  in der Staatsduma öffentlich diskutiert.

Das Experiment des Arbeitsministeriums ermöglicht es, den elektronischen Verkehr von Personalakten mit Mitarbeitern zu implementieren, ohne diese durch Papierdokumente zu duplizieren. Unabhängig von der Art der elektronischen Signatur (verbesserte qualifizierte elektronische Signatur – QES oder verbesserte nicht qualifizierte elektronische Signatur – NES), die der Mitarbeiter zur Unterzeichnung verwendet hat, gelten Personalakten als rechtskräftig.

Die Teilnahme am Experiment erfolgt auf Antrag des Unternehmens. Es sind keine Gebühren oder Registrierungsabgaben erforderlich. Durch die Verwendung nicht qualifizierter elektronischer Signaturen können Unternehmen Zeit und Geld sparen, die für die Ausstellung qualifizierter Signaturen benötigt werden. Die mit NEP unterzeichneten Personalakten sind ebenso wirksam, wie die mit der qualifizierten Unterschrift unterzeichneten Dokumente.

SCHNEIDER GROUP bietet ihren Kunden umfassende Unterstützung beim Übergang zum elektronischen Personalaktenverkehr, einschließlich:

  • Ausfüllen aller für die Teilnahme am Experiment des Arbeitsministeriums erforderlichen Formulare und Anträge;
  • kostenlose Herstellung unqualifizierter elektronischer Signaturen für die Mitarbeiter;
  • Implementierung der Lösung für den papierlosen Personalaktenverkehr CLIENT LOGIN (in der Infrastruktur des Kunden oder als Cloud-Service).

Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten und eventuelle Einsparungen beim Übergang zum elektronischen Personalaktenverkehr in Ihrem Unternehmen zu erfahren.

Zur Information
Das Experiment zur Nutzung von elektronischen arbeitsbezogenen Dokumenten wird laut dem Föderalen Gesetz Nr. 122-FZ vom 24. April 2020 „Über die Durchführung des Experiments zur Nutzung von elektronischen arbeitsbezogenen Dokumenten“ und der Verordnung des Arbeitsministeriums der RF Nr. 240n vom 14. Mai 2020 „Über die Genehmigung der Regelung zur Durchführung des Experiments zur Nutzung von elektronischen arbeitsbezogenen Dokumenten“ durchgeführt.

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