Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ist neue Realität

22.07.2020

Am 06.05.2020 wurde auf der Website des Finanzministeriums der Russischen Föderation eine Mitteilung[1] über den Beginn der Anwendung des multilateralen Übereinkommens vom 24. November 2016 über die Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Steuerabkommen zur Bekämpfung der Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung (Base Erosion and Profit Shifting-BEPS) (in der internationalen Praxis das Multilaterale Instrument, im Folgenden als „MLI“ bezeichnet) veröffentlicht. Das Übereinkommen findet ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.

Die Annahme des Übereinkommens zielt auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab, und es sollen zudem Beschränkungen für den Missbrauch von Steuervorteilen eingeführt werden. Das Übereinkommen wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt.

Das MLI-Übereinkommen wurde bereits im Juni 2017 unterzeichnet. Russland ratifizierte es im Mai 2019.  Zu den Ländern, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, gehören Zypern, Luxemburg, die Schweiz, Österreich, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und andere Länder, die häufig bei der Schaffung internationaler Strukturen genutzt werden.  Es sei erwähnt, dass Russland DBAs mit solchen Ländern wie die Schweiz, Deutschland, Schweden und anderen in die Liste der Länder mit DBAs, mit denen es die MLI-Anwendung plant, nicht aufgenommen hat. Dies bedeutet, dass DBAs mit diesen Ländern nicht geändert werden. Die vollständige Liste der Länder, mit denen Russland die MLI-Anwendung plant, ist im Gesetz über die MLI-Ratifizierung aufgeführt,

Verbindiche Bestimmungen

Durch das MLI-Übereinkommen ist es möglich geworden, bestehende DBAs zu ändern. Die Mitgliedsländer des Übereinkommens wählen die Artikel des Übereinkommens, die auf ein bestimmtes Verhältnis anzuwenden sind. Es gibt aber auch einen verbindlichen Standard, an den sich alle Mitgliedsländer halten müssen. Dies sind die Bestimmungen, für die das Übereinkommen geschaffen wurde, wie z.B. der Missbrauch von DBAs und Bestimmungen zur Streitbeilegung. Bei der Unterzeichnung des Übereinkommens wählte Russland den breitesten Standard und wird alle Möglichkeiten des Übereinkommens nutzen.

Mit dem Übereinkommen wird eine verbindliche Mindestnorm eingeführt, die von allen an dem Übereinkommen beteiligten Ländern anzuwenden ist. Dies gilt ausschließlich für die Anwendung der vom Übereinkommen vorgesehenen Regeln. Der verbindliche Mindeststandard kann auf drei Arten umgesetzt werden.

  1. „Primärzweckprüfung” – Hierbei geht es um ein Verbot der Nutzung einer Vergünstigung, wenn der Hauptzweck ausschließlich darin besteht, eine derartige Vergünstigung zu erhalten bzw. zu nutzen. Um Vorzugssätze anwenden zu können, ist es daher notwendig, nachzuweisen, dass die jeweilige geschäftliche Transaktion einen anderen tatsächlich wirtschaftlichen Zweck als die Steuervermeidung hatte.
  2. „Primärzweckprüfung“ + „Vereinfachte Einschränkung der Leistungsprüfung“ – Damit juristische Personen Vergünstigungen nutzen können, ist es notwendig nachzuweisen, dass die Erträge im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft anfallen, d.h. es werden keine Vorteile für Holding-, Finanz- und Investmentgesellschaften gewährt.
  3. Andere, nicht vom MLI festgelegte Methoden, die im DBA oder in nationalen Gesetzen vorgesehen werden können, die darauf abzielen, keine Vergünstigungen für Conduit-Unternehmen, d.h. Refinanzierungsstrukturen als Unternehmen, die keine aktiven Geschäfte tätigen und ausschließlich zum Zwecke der Erlangung von Steuervorteilen des DBA geschaffen werden.

Bisher war der Grundsatz des „Geschäftszwecks“ bei einer Transaktion nicht im nationalen russischen Recht verankert, sondern wurde auf der Ebene der Rechtsprechung begründet und von den Steuerbehörden und Gerichten angewandt. Daher ist dieses Konzept in der russischen Strafverfolgungspraxis nicht neu.

Fakultative Bestimmungen, die von Russland angewendet werden

Die fakultativen (optionalen) Bestimmungen gelten, wenn beide Länder, zwischen denen das Unternehmen tätig ist, beschließen, sie auf ihr DBA anzuwenden.

Anwendung von Vorzugssätzen für Dividenden (anwendbar in Bezug auf DBAs mit Argentinien, Armenien, den Niederlanden, Zypern, Hongkong, Luxemburg, Singapur)

Die nationale Gesetzgebung der Länder legt einen bestimmten Steuersatz fest. Gleichzeitig wird der vereinfachte Steuersatz vom DBA in der Regel bestimmt, wenn das Dividenden empfangende Unternehmen Dokumente vorlegt, die den steuerlichen Wohnsitz im DBA-Mitgliedstaat nachweisen.

Vor der MLI-Anwendung: für die Anwendung der Vorzugssätze mussten die Bedingungen für die Anwendung des Vorzugssatzes am Tag der Zahlung erfüllt sein.

Laut den MLI-Regeln: um die ermäßigten Sätze anwenden zu können, ist es nun notwendig, zusätzlich zu den bereits vom DBA festgelegten Kriterien die Voraussetzungen für die Dauer des Anteilsbesitzes an der dividendenzahlenden Gesellschaft zu erfüllen. Die Haltedauer der Anteile beträgt mindestens 365 Tage, einschließlich des Datums der Dividendenzahlung. Beschränkungen bei der Veräußerung von Aktien (Beteiligungen) von Unternehmen, die Immobilien im Besitz haben (anwendbar in Bezug auf DBAs mit den Niederlanden, Singapur, Österreich und anderen Ländern)  .

Vor der MLI-Anwendung: diese Einschränkung wurde auf nationaler Ebene der russischen Gesetzgebung festgelegt. Die meisten DBAs enthielten keine solche Bestimmung, weshalb diese Bestimmung selten angewendet wurde, vor allem wenn keine DBA zwischen den Ländern bestand.

Laut den MLI-Regeln: es ist die Regel, dass Erträge aus dem Verkauf von Anteilen (Beteiligungen) an russischen Unternehmen, deren Vermögen zu mehr als 50 % durch Immobilien in Russland repräsentiert wird, in Russland besteuert werden, unabhängig davon, ob DBAs eine Befreiung von der Besteuerung dieser Erträge in Russland vorsehen können. Der Anteil der Immobilien am Gesamtvermögen der Gesellschaft, deren Aktien/Anteile verkauft wurden, ist für jeden der 365 Tage vor dem Verkauf der Anteile zu bestimmen.

Steuerliche Betriebsstätte und abhängiger Vertreter (anwendbar in Bezug auf DBAs mit Frankreich, Argentinien, Armenien)

Vor der MLI-Anwendung: Die Bestimmungen über den abhängigen Agenten wurden in der Vergangenheit sowohl auf der Grundlage der nationalen Gesetzgebung der Russischen Föderation als auch auf der Grundlage der Mehrheit der DBAs angewandt. Das Konzept eines abhängigen Vertreters besteht darin, dass das Vorliegen einer Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates anerkannt wird, wenn es im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates durch eine andere Person handelt, die keine professionellen Vertretungsdienstleistungen erbringt.

Laut den MLI-Regeln: Das MLI-Übereinkommen sieht vor, dass, wenn ein Vertreter systematisch Verträge im Namen eines ausländischen Unternehmens abschließt und durch seine Beteiligung in der Regel Verträge abschließt, diese Tätigkeit die Tätigkeit eines abhängigen Vertreters darstellt und in der Folge zur Gründung einer Betriebsstätte und zur Steuerpflicht in dem Land führt, in dem der Vertreter mit abhängigem Status tätig ist. Diese Regel gilt nicht für Agenten mit selbständigem Status, die im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit handeln, sei es auf Provisionsbasis, als Makler/Vermittler oder als Agentur.  Wie oben erwähnt, gilt diese Regel jetzt für die meisten DBAs.

Hilfs- und Vorbereitungsdienstleistungen, Baustelle.  

Vor der MLI-Anwendung: Hilfs- und Vorbereitungsdienstleistungen (deren Liste durch das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation und das DBA festgelegt wurde) führten nicht zu einer Betriebsstätte.

Die Bauausführungen auf einer Betriebsstätte galten als Betriebsstätte, wenn sie für einen im DBA angegebenen Zeitraum (in der Regel 6 oder 12 Monate) fortgeführt wurden.

Laut den MLI-Regeln: Die Regel, dass vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten nicht zu einer Betriebsstätte führen, wird abgeschafft.

Jetzt wird eine Bestimmung eingeführt, laut der die Vermeidung des Betriebsstättenstatus für Baustellen durch die Aufteilung einzelner Tätigkeiten in Einzelverträge, die wiederum die Schwellenwerte für die Feststellung des Betriebsstättenstatus (in der Regel 6 oder 12 Monate) nicht überschreiten, verboten ist.

Wie werden DBAs jetzt angewendet?

Um festzustellen, ob das MLI-Übereinkommen in der Praxis anwendbar ist, ist es notwendig zu prüfen, ob beide Länder sich für das gleiche MLI-System entschieden haben. Sie können die Beitrittsregelung auf der OECD-Website unter dem Link einsehen.

Neben der Analyse der in bilateralen DBAs geltenden nationalen Steuergesetzgebung erfordert die weitere Steuerplanung auch die Analyse der Bestimmungen des MLI-Übereinkommens.

Inkrafttreten des Übereinkommens

Für Russland tritt das Übereinkommen am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt für diejenigen DBAs, deren Mitglieder das Übereinkommen bis zum 1. Oktober 2019 oder 1. Dezember 2019 ratifizieren.

Wie kann SCHNEIDER GROUP helfen?

SCHNEIDER GROUP kann Sie nach Inkrafttreten des MLI über die Anwendung von DBAs beraten. Werden bei der Analyse potenzielle Risiken identifiziert, können wir Ihnen entsprechende Handlungsoptionen anbieten.

Unserer Meinung nach wäre zu diesem Zeitpunkt angemessen:

  • mögliche Folgen von Änderungen zu bewerten und Optionen, für Minimierung deren Auswirkungen zu prüfen,
  • mögliche Optionen für die Änderung der Unternehmensbesitzstruktur zu erwägen.

Die SCHNEIDER GROUP hilft Ihnen bei der Erstellung von Dokumenten, die die korrekte Anwendung der Steuersätze gemäß DBA bestätigen.

Die Mitteilung auf der Website des Finanzministeriums der Russischen Föderation enthält die folgende Liste der Länder, die ab dem 01.01.2021 vom MLI erfasst werden:

  1. Australien
  2. Österreich
  3. Belgien (das alte Abkommen)
  4. Kanada
  5. Dänemark
  6. Finnland
  7. Frankreich
  8. Island
  9. Indien
  10. Irland
  11. Israel
  12. Lettland
  13. Litauen
  14. Luxemburg
  15. Malta
  16. Niederlande
  17. Neuseeland
  18. Norwegen
  19. Polen
  20. Katar
  21. Serbien
  22. Singapur
  23. Slowakei
  24. Slowenien
  25. Ukraine
  26. Vereinigte Arabische Emirate
  27. Großbritannien

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 (1) Минфин России

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