Letzte Updates zu den Moskauer Verordnungen in Bezug auf das Coronavirus

25.03.2020

Neuer Erlass des Moskauer Bürgermeisters vom 25. März 2020

Am 25. März hat der Moskauer Bürgermeister eine Erweiterung der Beschränkungen für die Präsenz von Personen an öffentlichen Plätzen  herausgegeben (bisher durften sich bis zu 50 Personen versammeln). Die Liste solcher öffentlicher Orte umfasst beispielsweise:

  • Staatliche Bibliotheken, Kulturzentren
  • Einkaufs- und Freizeitzentren
  • Unterhaltungseinrichtungen (wie z.B. Kinos und Nachtclubs usw.)
  • Kinderunterhaltungszentren und Spielräume usw.

Der Erlass setzt ebenfalls die Durchführung von Massenveranstaltungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung und andere Arten von Freizeitaktivitäten aus.

Die neuen Beschränkungen umfassen zudem:

  • Eingeschränkte Besuche von staatlichen Dienstleistungszentren in Fällen, in denen solche Besuche die einzige Möglichkeit zur Erbringung staatlicher Dienstleistungen sind, wobei die Besucher vorab registriert werden müssen;
  • Besuch von Zahnärzten ist nur in Notfallsituationen erlaubt;

Erlass des Moskauer Bürgermeisters vom 23. März 2020

Die wichtigsten Aktualisierungen sind wie folgt:

  • Alle Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 65 Jahren sowie diejenigen, die bereits Vorerkrankungen aufweisen, müssen sich vom 26. März bis zum 14. April 2020 (unabhängig von ihrem Auslandsaufenthalt) in Selbstisolierung begeben.
  • Die Selbstisolierungsregelung darf nicht auf Unternehmensleitung und Mitarbeiter der Unternehmen, Organisationen, Behörden und staatlichen Organe angewendet werden, deren Anwesenheit am Arbeitsplatz für das Funktionieren dieser Unternehmen unerlässlich ist. Die gleiche Ausnahme gilt für die Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie für jene Personen, die vom Moskauer Hauptquartier über Vorkehrungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus bestimmt werden. Dieser Erlass legt jedoch nicht fest, welche konkreten Personen keinen Einschränkungen unterliegen.
  • Die Bürger können für die gesamte Dauer der Selbstisolierung eine vorübergehende Berufsunfähigkeitsbescheinigung für die Auszahlung staatlicher Sozialhilfe erhalten, ohne dafür medizinische Einrichtungen aufsuchen zu müssen.
  • Die Bürger erhalten eine einmalige Sozialleistung in Höhe von 2.000 RUR nach Beginn der Selbstisolierung sowie eine einmalige Sozialleistung in Höhe von 2.000 RUR nach Ablauf der Selbstisolierung, vorausgesetzt es liegen keine Verstöße der Selbstisolierung vor. Laut den Informationen der Hotline, sieht der Bürgermeistererlass vor, dass die erste Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Selbstisolierung auf die entsprechenden Sozialhilfe- oder Rentenkonten geleistet wird. Die zweite Summe – nach dem 14. April 2020, ohne Angabe einer Auszahlungsfrist.
  • Die Bürgerinnen und Bürger werden von den Anbietern von Wohn- und Versorgungsdienstleistungen und den Telekommunikationsanbietern innerhalb der Selbstisolierungsfrist nicht mit Strafen oder Bußgeldern wegen verspäteter Zahlung für die entsprechenden Dienstleistungen belegt;
  • Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter von ihrem Arbeitsplatz und dem Unternehmensgelände fernhalten. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeiter in Fernarbeit zu übertragen oder ihnen einen bezahlten Jahresurlaub zu gewähren, jedoch vorbehaltlich ihrer Zustimmung.
  • Nach der Aktualisierung des Erlasses vom 25. März 2020 sind die Bürger derzeit auch vorübergehend von der kostenlosen oder vergünstigten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen

Widerspruch zwischen dem Erlass des Moskauer Bürgermeisters und der Verordnung des leitenden russischen Sanitärbeamten

Laut dem Erlass des Moskauer Bürgermeisters müssen sich diejenigen Mitarbeiter, die aus Ländern mit einer ungünstigen Coronavirus-Infektionssituation (49 Länder) zurückgekehrt sind, mindestens 14 Kalendertage lang selbst isolieren.

Laut der Verordnung des leitenden Sanitärbeamten der Russischen Föderation vom 19. März 2020 („Sanitary Officer Decree„) muss sich jedoch jeder, der aus dem Ausland nach Russland zurückkehrt (egal aus welchem Land), 14 Kalendertage lang selbst isolieren.

Nach Angaben der offiziellen Hotline und der Massenmedien wird dieser Widerspruch so gelöst, dass die Moskauer Behörden medizinische Bescheinigungen nur für Personen ausstellen, die aus den im Erlass des Moskauer Bürgermeisters genannten Ländern zurückkehren. Wer aus einem anderen Land zurückkehrt, muss mit seinem Arbeitgeber eine gegenseitige Vereinbarung über die Befreiung von der physischen Anwesenheit bei der Arbeit treffen. Dies stellt in Teilen ein offensichtliches Dilemma dar zwischen der obligatorischen Selbstisolierung zu Hause gemäß dem Dekret des Sanitätsbeamten und der Verpflichtung, gemäß den Beschäftigungsverhältnissen am Arbeitsplatz zu erscheinen (wenn dieser Arbeitnehmer noch nicht in Fernarbeit versetzt wurde).

Wichtig zu wissen

1. Wie wir bereits zuvor informiert haben, verlängern die staatlichen Migrationsbehörden weiterhin Arbeitsgenehmigungen, erteilen Patente und verlängern die Visa für Ausländer, die sich legal in Russland aufhalten. Zurzeit prüft die Staatsduma den Gesetzesentwurf, um diesen auf föderaler Gesetzesebene zu verankern (Gesetzentwurf Nr. 926856-7)

2. Am 20. März 2020 veröffentlichte die Regierung der Russischen Föderation die Verordnung Nr. 685-r mit Änderungen zur Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 635 vom 17. März 2020.

Bürger aus GUS-Staaten, der Republik Abchasien und der Republik Südossetien können ungehindert nach Russland einreisen und es durch Luftverkehrskontrollpunkte und andere Kontrollpunkte verlassen.

3. Das Justizministerium, das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium sind dabei, Vorschläge zur Verschärfung der administrativen Haftung für die Verletzung der Quarantäne im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu prüfen. Darüber hinaus erwägt die russische Staatsduma derzeit ein Gesetz zur Erhöhung der strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen die sanitären und epidemiologischen Vorschriften, die zu einer Masseninfektion oder zum Tod durch COVID 19 führen können. Die Duma hat vorgeschlagen, die strafrechtlichen Strafen auf bis zu 2 Mio. RUB anzuheben oder eine Gefängnisstrafe von 5-7 Jahren, je nach dem Gegenstand der Straftat, zu verhängen.

Die Staatsduma hat außerdem strengere strafrechtliche Sanktionen vorgeschlagen, wenn eine Nichtisolierung des Betroffenen zu einer drohenden Masseninfektion und/oder zum Tod von Menschen führt. Die Strafe kann hierbei bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug betragen. Führt eine solche Verletzung zum Tod von zwei oder mehr Personen so ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 7 Jahren vorgesehen.

Neue Einschränkungen für Justizbehörden ab dem 19. März 2020:

  • Aussetzung des persönlichen Empfangs von Dokumenten von Bürgern. Prozessdokumente können dem Gericht per Post, über das persönliche Konto auf den Informationsportalen der Gerichte oder über den elektronischen Empfang auf den Webseiten der Gerichte eingereicht werden.
  • Ausschließlich Kategorien von Fällen dringender Natur werden zur Bearbeitung in Betracht gezogen (Anwendung, Verlängerung, Aufhebung oder Änderung einer Zwangsmaßnahme, Schutz der Interessen eines Minderjährigen oder einer für geschäftsunfähig erklärten Person, Verweigerung einer zur Rettung eines Lebens notwendigen medizinischen Behandlung durch den gesetzlichen Vertreter und andere), sowie durch ein schriftliches und vereinfachtes Verfahren, einschließlich:
  • Fälle von Verwaltungssanktionen;
  • gesonderte Streitigkeiten in Insolvenzfällen (Konkurs) bezüglich der Zahlung von Mitteln aus der Konkursmasse des Schuldners, die für einen bürgerlichen Schuldner und seine Belastung aufgrund seines Gesundheitszustandes erforderlich sind, der beispielsweise teure Medikamente und medizinische Leistungen benötigt;
  • Antrag auf eine einstweilige Verfügung oder deren Aufhebung;
  • Fälle, Anträge und Materialien, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen der geltenden Verfahrensgesetzgebung ohne Anwesenheit der Parteien durchgeführt werden;
  • Geschworenenprozesse sind für den Zeitraum bis zum 10. April geplant, falls die Kandidaten vor Gericht erscheinen.

In allen anderen Kategorien von Fällen, die für den Zeitraum bis zum 10. April 2020 vorgesehen sind, verschieben die Gerichte die Anhörungen derzeit in erheblichem Umfang.

  • Wenn technisch möglich, werden die Fälle durch das Gericht per Videokonferenz verhandelt.
  • Die Einarbeitung in das Fallmaterial, die Ausgabe von Kopien von Gerichtsakten und anderen Dokumenten wird nicht durchgeführt.
  • Wenn eine Person das Gericht zu einem genau festgelegten Datum und Zeitpunkt besucht, muss sie eine persönliche Schutzausrüstung (medizinische Einwegmaske / Atemschutzmaske und Gummihandschuhe) mit sich führen.

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