Keine steuerlichen Dauerdelikte. Sonst noch Probleme?

23.01.2020

Am 26. November 2019 verabschiedete das Plenum des Obersten Gerichts der Russischen Föderation (OG RF) endlich die Verordnung über die Steuerdelikte.

Das Plenum OG RF entfernte aus der Verordnung über die Steuerdelikte den Begriff „steuerliche Dauerdelikte“. Der vorherige Entwurf sah diesen Begriff vor, was ermöglicht hätte, die Unternehmer für eine unbeschränkte Frist strafbar zu machen. Jetzt kehrt der Entwurf zu der bisherigen Interpretation zurück und legt die Haftungsfrist von 10 Jahren für eine begangene Steuerstraftat fest. Diese Einführung löste bei den Unternehmern eine positive Resonanz aus. Es gibt jedoch immer noch besorgniserregende Neuerungen im Entwurf.

Der Kreis von verantwortlichen Personen wurde erweitert.

Der Entwurf erweitert den Kreis der Verantwortlichen, die strafrechtlich haftbar gemacht werden können.

Als Straftäter kann jede natürliche Person gelten, die eine steuerliche Vertretung ausübt, da der Steuerzahler seine Steuerpflichten über einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter erfüllen darf, sowie eine Person, die das im Art. 199 des Steuergesetzbuches der RF bestimmte Delikt organisiert hat oder den Leiter (den bevollmächtigten Vertreter einer Organisation) dazu verleitet hat.

In der gültigen Fassung der Verordnung Nr. 64 vom 28. Dezember 2006 können als Straftäter nur die Personen gelten, die für eine fristgemäße Steuerentrichtung und die Abgabe der entsprechenden Berichte zuständig sind. Dazu gehören der Leiter einer Organisation (eines Unternehmens), der Hauptbuchhalter (oder Buchhalter, wenn die Stelle des Hauptbuchhalters im Stellenplan nicht vorgesehen ist) und andere Personen, die von der Leitung der Organisation zur Ausführung dieser Handlungen bevollmächtigt sind.

Mehrdeutige Formulierungen

Obwohl das Plenum OG RF im November die spektakuläre Regelung über die steuerlichen Dauerdelikte entfernte, kann der Gedanke darüber, dass die Steuerdelikte als dauernd betrachtet werden können, bestimmte Risiken für die Unternehmer bergen. Und zwar, dass die Ermittlungsbehörden versuchen können, das neue Konzept der Dauerdelikte in der Praxis anzuwenden. Ein Ausweg wäre die Verankerung in der Verordnung der Stellungnahme, dass die Steuerdelikte nicht als dauernd gelten können.

Hintergrund

Im Sommer 2019 stellte das Plenum OG RF den ersten Entwurf vor. Im Entwurf wurde vorgeschlagen, ein Steuerdelikt als dauernd zu betrachten, bis die schuldige Person alle Rückstände von Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträgen beglichen hat. Dies würde de facto die Möglichkeit bedeuten, eine juristische Person auch nach 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Nichtzahlung der Steuer für strafbar zu erklären.

Der Entwurf verursachte große Unzufriedenheit und Besorgnis in der Geschäftswelt. Nach Ansicht von Unternehmern sollte die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Nichtzahlung gerechnet werden. Die Betrachtung dieser Straftaten als andauernd bedeutet, dass sie auf unbegrenzte Zeit strafrechtlich verfolgt werden können

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