In Kürze: Registrierung von Handelsmarken, Dienstleistungsmarken oder Herkunftsbezeichnung in der EAWU durch einen Antrag

09.09.2020

Es besteht nun die Möglichkeit, eine Handelsmarke, eine Dienstleistungsmarke oder eine Herkunftsbezeichnung zu registrieren, deren Schutz auf das gesamte Gebiet der EAWU-Mitgliedstaaten ausgedehnt wird.

Am 19. August 2020 genehmigte die Regierung der Russischen Föderation den Entwurf des Föderalen Gesetzes „Über die Ratifizierung des Vertrags über Handelsmarken, Dienstleistungsmarken und Herkunftsbezeichnungen von Waren der Eurasischen Wirtschaftsunion“ und dessen Vorlage bei der Staatsduma der RF.

Nach der Ratifizierung des Vertrags wird es möglich sein, in allen EAWU-Staaten den Rechtsschutz für eine Handelsmarke, eine Dienstleistungsmarke und eine Herkunftsbezeichnung ​​(im Folgenden  „Individualisierungsmittel“) zu erhalten, indem ein Antrag beim jeweiligen nationalen Patentamt eines einzigen EAWU-Mitgliedstaats eingereicht wird. Der Antrag auf

Registrierung wird nach einheitlichen Standards erstellt, unabhängig davon, in welchem Staat er eingereicht wird. Die Entscheidung über die Eintragung wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung beim jeweiligen Patentamt des EAWU-Mitgliedstaates getroffen. Die Höhe der Antragsgebühr wird vom jeweiligen EAWU-Mitgliedstaat festgelegt.

Sollten Sie einen Markteintritt in den EAWU-Markt planen, oder dort bereits ein Geschäft aufbauen, können Sie mit den aufgeführten Erleichterungen den Arbeits-, Zeit- und Kostenaufwand, der mit dem Schutz der Rechte auf Individualisierungsmittel verbunden ist, erheblich reduzieren. Die Vorteile des Vertrags können nicht nur von Unternehmen genutzt werden, die zum ersten Mal Individualisierungsmittel registrieren, sondern auch von Unternehmen, deren Rechte bereits im Hoheitsgebiet einiger EAWU-Staaten registriert wurden oder die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags nationale Anträge gestellt haben.


Kontaktieren Sie uns.

loading captcha...
Senden...