Neue verwaltungsrechtliche Haftung für Verstöße im Bereich der Kennzeichnungspflicht

28.06.2021

Am 26.05.2021 verabschiedete die Staatsduma das Gesetz „Über die Änderung des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches der Russischen Föderation (bezüglich der Einführung der Verwaltungshaftung für Verstöße gegen die Regelungen zur obligatorischen Kennzeichnung von Waren (einschließlich Arzneimittel für medizinische Zwecke) mit Identifizierungsmitteln und gegen die Regelungen zum Verkehr von kennzeichnungspflichtigen Waren) und des Artikels 1 des Föderalen Gesetzes „Über die Änderung des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches der Russischen Föderation (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet).

Am 02.06.2021 wurde der Gesetzestext vom Föderationsrat genehmigt und am 11.06.2021 vom Präsidenten der RF unterzeichnet.

Das Gesetz vereinheitlicht die Haftung bei Verstößen gegen die Regelungen zur Kennzeichnung, die durch das Gesetz über die technische Regelung festgelegt sind, in Bezug auf alle Arten von Waren und führt eine besondere Haftung für die Verstöße, die mit der Kennzeichnung von Waren mit Identifizierungsmitteln verbunden sind, ein.
Darüber hinaus werden besondere Vorschriften für die Serialisierung von Arzneimitteln eingeführt.

Folgende Ordnungswidrigkeitentatbestände werden eingeführt:

Nichtbereitstellung von Daten, Nichteinhaltung der Regeln und der Fristen für die Bereitstellung von Daten, Bereitstellung unvollständiger und/oder unrichtiger Daten an den Betreiber des Monitoring-Systems.

Haftung:

  • Verwarnung oder Geldstrafe bis zu 100.000 Rubel für juristische Personen,
  • Geldstrafe bis zu 10.000 Rubel für zuständige Angestellte.

Hinsichtlich der Arzneimittel werden zusätzlich folgende Ordnungswidrigkeitentatbestände eingeführt:

Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln ohne Anbringung von Identifizierungsmitteln oder mit Verstoß gegen die Regeln für ihre Anbringung.

Haftung:

  • Geldstrafe bis zu 10.000 Rubel für zuständige Angestellte,
  • Geldstrafe bis zu 100.000 Rubel mit Beschlagnahme von Gegenständen der Ordnungswidrigkeit für juristische Personen.

Verspätete Eingabe von Daten in das Monitoring-System oder Eingabe unrichtiger Daten.

Haftung:

  • Geldstrafe bis zu 10.000 Rubel für zuständige Angestellte,
  • Geldstrafe bis zu 100.000 Rubel für juristische Personen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz die Ausweitung der Haftung für die Verstöße im Bereich der Kennzeichnung auf das Inverkehrbringen von Waren vor. Die Bestimmungen des Gesetzes treten am 1. Dezember 2021 in Kraft.

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