Erhöhter Bereitschaftszustand in Moskau – Was bedeutet das für Sie?

13.03.2020

Fragen und Antworten

Erlass des Moskauer Bürgermeisters

Stand 13.03.2020

1. Gilt der Erlass nur für Moskau oder auch für andere Städte? Welche Personen sind betroffen?

  • Dieser Erlass gilt für Moskau. Zwischenzeitlich wurden ähnliche Maßnahmen im Gebiet Nowgorodkaja (Veliky Novgorod), Moskau Oblast, Karelien u.a. umgesetzt.
  • Er gilt für alle Personen, die aus den Ländern mit registrierten Infektionsfällen und aus den Ländern mit einer ungünstigen epidemischen Situation zurückkehren (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit).

2. Gelten die Regeln bei der Ankunft in Moskau auch bei Transit über eines der „ungünstigen Länder“? Zum Beispiel bei der Ankunft in Moskau aus Österreich mit Transit in Deutschland?

  • Ja, auch dann.

3. Ich beabsichtige, für 2-3 Tage nach Moskau zu reisen. Werde ich 14 Tage lang in Selbstisolierung verbringen müssen?

  • Nein, nach Auskunft der Hotline würde die Selbstisolierung für die tatsächliche Dauer des Aufenthalts in Russland gelten.

4. Was bedeutet Selbstisolierung? Ist ein Hotelzimmer ein geeigneter Ort dafür?

  • Innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu Hause bleiben, ohne öffentliche Orte (sogar Supermärkte und/oder Apotheken) zu besuchen, einschließlich medizinischer Einrichtungen.
  • Vorerst wird der Aufenthalt in einem Hotelzimmer als ausreichend angesehen.

5. Gilt diese neue Regel rückwirkend? Müssen alle Personen 14 Tage lang in Selbstisolierung bleiben, obwohl sie vor der Ankündigung der neuen Regeln (5. März 2020) in Moskau angekommen sind?  

  • Es gibt KEINE Vorschrift über eine rückwirkende Wirkung in dem Erlass und anderen Vorschriften. In der Praxis berücksichtigen die staatlichen Behörden jedoch alle Besuche von Personen in den „ungünstigen Ländern“ innerhalb der letzten 14 Tage (auch vor dem 5. März 2020).

6. Wer muss zusammen mit der betroffenen Person ins Krankenhaus eingeliefert werden?

  • Andere Personen, die mit dieser in Kontakt standen – nach Entscheidung des medizinischen Personals, das die infizierte Person überprüft (je nach Häufigkeit und Nähe der Kontakte mit der infizierten Person (auf Einzelfallbasis)).

7. Wie wird die Zeit in der Selbstisolierung kompensiert?

  • Durch eine staatliche Beihilfe im Rahmen des ärztlichen Attests (Krankengeld), ohne Verpflichtung zur Auszahlung bis zur Höhe des tatsächlichen Gehalts.
  • Ausgleich bis zur Höhe des tatsächlichen Gehalts kann für die Zeit ausgezahlt werden, wenn der Arbeitgeber während der Selbstisolierung die Arbeit von zu Hause arrangiert und der Mitarbeiter komplett beschäftigt ist (ist aber Gegenstand individueller Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber)

8. Wenn der Mitarbeiter eine erhöhte Temperatur hat, ohne dass sich eine Infektion bestätigt, sollten wir ihn dann von der Arbeit suspendieren? Sollen wir ihn im Falle einer Suspendierung voll bezahlen?

  • Eine Suspendierung von der Arbeit mit einem solchen Symptom ist nach dem Erlass verpflichtend.
  • Es wird kein Gehalt gezahlt – nur staatliche Beihilfe (Krankengeld), wenn das offizielle ärztliche Attest vorliegt. Siehe Ausnahmen.

9. Hat ein Arbeitgeber das Recht, private Reisen seiner Mitarbeiter in „ungünstige Länder“ zu verbieten?

  • Nein, das ist nicht erlaubt. Allerdings ist in diesem Fall die Planung, Umorganisation und/oder das vollständige Aussetzen von Geschäftsreisen erlaubt. Ebenso die Bitte, private Reisen in diese Länder bis auf Weiteres zu unterlassen unter Hinweis auf die damit verbundenen Konsequenzen (verpflichtende Selbstisolierung etc.)

10. Ich muss dringend nach Moskau, um Dokumente vor einem Notar zu unterschreiben, sonst platzt ein Geschäft, was soll ich tun?

  • Entweder Vollmacht ausstellen, wenn kein höchstpersönliches Rechtsgeschäft oder Beglaubigung der eigenen Unterschrift im russischen Konsulat am tatsächlichen Ort.

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