„Digital Residency“ für ausländische IT-Unternehmen

19.04.2021

Medienberichten zufolge arbeitet die Regierung der Russischen Föderation (RF) aktiv am Gesetzesentwurf zur Schaffung eines „Digital Residence“ – Systems für ausländische IT-Unternehmen. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist für Ende 2021 geplant.

Im Rahmen der Schaffung des neuen Systems ist es vorgesehen, ausländische Unternehmen mit einer Nutzergruppe von mehr als 100-500.000 Personen auf dem Gebiet der RF zu verpflichten, juristische Personen in Russland zu registrieren oder Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einzurichten.

Die Autoren der Initiative erklären, dass die Maßnahme darauf abzielt, die „Spielregeln“ für russische und ausländische IT-Unternehmen aus steuerlicher Sicht auszugleichen. Die Einführung dieser Maßnahme kann insbesondere dazu führen, dass ausländische Unternehmen verpflichtet werden, die Mehrwertsteuer im gleichen Maße wie russische juristische Personen zu zahlen. Wir erinnern daran, dass ausländische Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für russische Verbraucher anbieten, sich zurzeit registrieren müssen, nur um die Mehrwertsteuer zu zahlen. Dabei sind sie nicht verpflichtet, eine juristische Person, eine Repräsentanz oder eine Zweigniederlassung in Russland zu eröffnen.

Die Regierung kündigte an, dass ausländischen IT-Unternehmen nach der Verabschiedung des Gesetzes eine relativ kurze einmonatige Frist eingeräumt wird, um die Registrierungsanforderungen in Russland zu erfüllen.

Unter diesen Umständen können Unternehmen Mitarbeiter benötigen, die vorübergehend die Funktion des CEO oder des Leiters der Repräsentanz bzw. der Niederlassung ausüben. Auf diese Weise können sie die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren schnell ausführen und dann das Geschäft in Russland ruhig aufbauen.

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