„Digital Residency“ für ausländische IT-Unternehmen

Am 1. Juli 2021 trat das Föderalgesetz N 236-FZ in Kraft, das auf die Schaffung eines „Digital Residence“-Systems für ausländische IT-Unternehmen ausgerichtet ist.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen ausländische IT-Unternehmen mit einer Nutzergruppe von mehr als 500.000 Personen pro Tag in der RF:
- Tochtergesellschaften in Russland registrieren oder Niederlassungen bzw. Repräsentanzen gründen;
- auf ihrer Website ein elektronisches Formular zum Senden von Anträgen durch russische Staatsangehörige und Organisationen erstellen;
- ein persönliches Konto auf der Roskomnadzor-Website erstellen.
Betroffen sind auch ausländische Gesellschaften, die Informationsressourcen bereitstellen (Hosting-Provider) und den Betrieb von Informationssystemen in Russland sicherstellen.
Die Liste der ausländischen IT-Unternehmen, die den neuen Anforderungen unterliegen, wird auf der Website von Roskomnadzor veröffentlicht.
Die Zweigniederlassung, Repräsentanz oder Tochtergesellschaft eines ausländischen IT-Unternehmens muss:
- Anträge von natürlichen Personen und Organisationen annehmen und behandeln;
- Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen und Anforderungen staatlicher Stellen sicherstellen;
- Interessen des Unternehmens vor Gericht vertreten;
- Maßnahmen ergreifen, um den Zugriff auf Informationen einzuschränken oder Informationen zu entfernen, die gegen russisches Recht verstoßen.
Ein Verstoß des IT-Unternehmens gegen die neuen Anforderungen kann folgende Sanktionen zur Folge haben: das Verbot der Verbreitung von Werbung; die Beschränkung von Geldüberweisungen und Zahlungen von russischen Personen; das Verbot des Erscheinens in Suchergebnissen; das Verbot der Erhebung und der Übermittlung personenbezogener Daten; teilweise oder vollständige Einschränkung des Zugriffs auf die Website.
Die Bestimmungen über Sanktionen für die Verstöße treten am 1. September 2022 in Kraft.