Die Staatsduma der RF hat ein Gesetz zur Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden verabschiedet

18.05.2021

Zu den Folgen der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens (im Folgenden „DBA“) gehört eine Erhöhung der Steuerbelastung für passives Einkommen, das an Ansässige der Niederlande gezahlt wird.

Am 11. Mai 2021 wurde von der Staatsduma der RF das Föderale Gesetz Nr. 1147902-7 „Zur Aufhebung des Abkommens zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung des Königreichs der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ (im Folgenden „Gesetz“) über die Kündigung des DBAs zwischen Russland und den Niederlanden verabschiedet und zur Abstimmung an den Föderationsrat weitergeleitet.

Wenn das Gesetz bis zum 1. Juli 2021 verabschiedet wird und Russland eine Kündigungserklärung übermittelt, tritt das DBA für Steuerjahre und –perioden ab dem 1. Januar 2022 außer Kraft.

Zu den Folgen der Kündigung des DBAs gehört die Anwendung der im Steuergesetzbuch der RF festgelegten russischen Gewinnsteuersätze für passives Einkommen, gezahlt an die in den Niederlanden steuerlich Ansässigen (darunter Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien russischer Unternehmen, deren Vermögen für mehr als 50% aus Immobilien auf dem Territorium Russlands besteht), d.h. die Erhöhung der Steuersätze für die in Russland durch Steuerpflichtige aus den oben genannten Einkünften einbehaltenen Quellensteuer.

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