Die Fristen für den Abschluss von Außenhandelsgeschäften und die Gültigkeitsdauer von Genehmigungen für Konteneröffnungen im Ausland wurden verlängert

08.04.2020

Die Regierung und Nationalbank von Belarus haben am 1. April 2020 die Regelung „Über die Durchführung von Außenhandelsgeschäften und Kontoeröffnungen bei nichtansässigen Banken“ verabschiedet.

Diese Regelung sieht vor:

  • die Verlängerung der Fristen für den Abschluss von Außenhandelsgeschäften im Rahmen von Außenhandelsverträgen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 auslaufen, um 100 Kalendertage. Residenten sind nicht verpflichtet, Anträge auf Verlängerung der Abschlussfristen solcher Geschäfte gemäß dem festgelegten Verfahren zu stellen;
  • Verlängerung der in den Genehmigungen der Nationalbank festgelegten Fristen für den Abschluss von Außenhandelsgeschäften um 100 Kalendertage, die in den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 fallen; Residenten sind nicht verpflichtet, Anträge auf Verlängerung der Abschlussfristen solcher Geschäfte gemäß dem festgelegten Verfahren zu stellen;
  • Verlängerung der Genehmigungen zur Eröffnung von Konten bei ausländischen Banken außerhalb der Republik Belarus um 100 Kalendertage, die in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2020 auslaufen, sofern die festgelegten Kontenregelungen und Bedingungen der jeweiligen Genehmigungen eingehalten werden; Während der verlängerten Gültigkeitsdauer der entsprechenden Genehmigungen, wenden Residenten für ihre Tätigkeit den letzten Wert der Umsatzgrenze des Kontos (Saldo), den Betrag der auf ein Konto eines Gebietsfremden bei einer Bank der Republik Belarus überwiesenen Mittel und den Betrag der von einem Konto eines Gebietsfremden verwendeten Mittel an.

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