Die Frist der Abhaltung von ordentlichen (jährlichen) Gesellschafterversammlungen im Jahr 2020 wird für russische OOOs bis zum 30. September verlängert

20.04.2020

Der Präsident der Russischen Föderation hat das Föderale Gesetz vom 7. April 2020 Nr. 115-FZ unterzeichnet, das die Frist für die Durchführung der ordentlichen (jährlichen) Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung („OOOs“) verlängert. 

Für 2020 sind Versammlungen nun bis spätestens 30. September abzuhalten. Für die anderen Jahre bleibt die Frist unverändert, was bedeutet, dass ordentliche Hauptversammlungen der Gesellschafter von OOOs spätestens am 30. April stattzufinden haben.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass eine OOO im Falle der Wertminderung des Nettovermögens im Jahr 2020 nicht verpflichtet ist, ihr Gründungskapital auf ein Niveau zu reduzieren, das nicht höher als der Wert des Nettovermögens ist, oder andernfalls zu beschließen, die OOO zu liquidieren.

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