Der Gesetzgeber ändert die Regeln über Stellenquoten für Menschen mit Behinderung

23.11.2021

Am 1. Juli 2021 ist das Föderale Gesetz zur Änderung des Gesetzes „Über die Erwerbstätigkeit in der Russischen Föderation“ (im Folgenden „Gesetz“) und des Artikels 21 des Föderalen Gesetzes „Über den sozialen Schutz von Menschen mit Behinderung in der Russischen Föderation“ in Kraft getreten. Einzelne Bestimmungen des Dokuments treten ab dem 1. März 2022 in Kraft.

Gemäß Artikel 25 des Gesetzes sollen Arbeitgeber auf einer einheitlichen digitalen Plattform oder auf anderen Informationsplattformen die Angaben über ihren Bedarf an Mitarbeitern und die Einstellungsbedingungen, Stellenangebote, freie Stellen und speziell für die Arbeit von Behinderten eingerichtete Arbeitsplätze veröffentlichen. Seit dem 1. Juli 2021 wird das Verfahren zur Bereitstellung solcher Informationen von der russischen Regierung geregelt.

Ab dem 1. März 2022 werden die Beschäftigungsquoten für Behinderte durch das Gesetz geregelt und nicht durch das Föderale Gesetz über den sozialen Schutz von Menschen mit Behinderung. Daher wurde der neue Artikel 13.2 ins Gesetz aufgenommen. Er legt die Zahl der Arbeitnehmer für die Berechnung von Quoten für die Beschäftigung von Behinderten fest. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer für diese Zwecke nicht Arbeitnehmer mit schädlichen und / oder gefährlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer von Niederlassungen und Repräsentanzen in anderen Teilgebieten Russlands einschließt. Gleichzeitig sollen Arbeitgeber regionale Anforderungen an Stellenquoten in Niederlassungen und Repräsentanzen berücksichtigen. Die Quotenpflicht ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß formalisieren. Bisher genügte es, einen Arbeitsplatz im Rahmen der Quote zuzuweisen und die Einstellung eines Behinderten nicht aus den Gründen zu verweigern, die nicht mit besonderen Qualifikationserfordernissen zusammenhängen.

Quelle: das Föderale Gesetz vom 28. Juni 2021 Nr. 219-FZ „Zur Änderung des Gesetzes der Russischen Föderation „Über die Erwerbstätigkeit in der Russischen Föderation“ und des Artikels 21 des Föderalen Gesetzes „Über den sozialen Schutz von Menschen mit Behinderung in der Russischen Föderation“

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