Der Föderale Steuerdienst hat neue Betrachtungsweise für Beteiligungsaktivitäten und konzerninterne Dienstleistungen

13.05.2021

Der Föderale Steuerdienst veröffentlichte das Schreiben vom 12. Februar 2021 Nr. ШЮ-4-13 / 1749@ (im Weiteren „ das Schreiben“) über die Beteiligungsaktivitäten.

Das Schreiben definiert die Beteiligungsaktivitäten, enthält Beispiele für solche Aktivitäten (darunter die Aufstellung des Konzernabschlusses, die Erstellung von Standards, Richtlinien, internen Vorschriften für den gesamten Konzern etc.) und legt die wichtigsten Grundsätze fest, die befolgt werden müssen um zwischen der Erbringung konzerninterner Dienstleistungen und der Beteiligungsaktivitäten zu unterscheiden.

Grundsätzlich basiert die im Schreiben enthaltene Definition der Beteiligungsaktivitäten auf den Verrechnungspreisrichtlinien der OECD.

Wenn einige konzerninterne Dienstleistungen in die Kategorie der Beteiligungsaktivitäten umqualifiziert werden können, bestehen für den russischen Käufer solcher Dienstleistungen bestimmte Steuerrisiken, insbesondere können die Steuerbehörden die ertragsteuerwirksame Erfassung der Aufwendungen für solche Dienstleistungen untersagen und die Zahlung von Ertragsteuerrückständen sowie damit verbundenen Geldbußen und Verzugszinsen verlangen.

Wir empfehlen russischen juristischen Personen, die konzerninterne Dienstleistungen von ausländischen Konzernunternehmen erhalten, das Risiko in Bezug auf die Umqualifizierung solcher Dienstleistungen in die Beteiligungsaktivitäten einzuschätzen.

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