Das Steuergesetzbuch hat sich geändert – ebenso die Formulare der Steuererklärungen

14.04.2021

Durch die Verordnung des Ministeriums für Steuern und Abgaben von Belarus (im Folgenden „MNS“) vom 15.01.2021 Nr. 2 „Über die Änderung der Verordnung des Ministeriums für Steuern und Abgaben der Republik Belarus vom 03.01.2019 Nr. 2“ wurden seit dem 10.02.2021 die Formulare der Steuererklärungen und anderer von MNS genehmigter Dokumente sowie die Regeln für ihre Ausfüllung geändert, und zwar:

wurden eingeführt:

  • ein separates Formular der Steuererklärung (Berechnung) für die Körperschaftsteuer für ausländische Organisationen;
  • ein separates Formular der Steuererklärung (Berechnung) für die Körperschaftsteuer für belarussische Organisationen;
  • ein separates Formular der Steuererklärung (Berechnung) für die Kraftfahrzeugsteuer für Organisationen;
  • ein separates Formular für Angaben über die Höhe und die Art der in Anspruch genommenen Vergünstigungen;
  • ein Formular für die Benachrichtigung über die Beschlussfassung bezüglich der MwSt.-Zahlung.

wurden geändert:

  • die Regeln für die Ausfüllung der Steuererklärungen (Berechnungen), der Einkaufsbücher;
  • das Verfahren zur Bestätigung des Standortes einer ausländischen Organisation (z. B. ein Steueragent oder eine ausländische Organisation, die das Original der Bestätigung des Standortes auf Papier und dessen Übersetzung ins Russische oder Belarussische eingereicht hat, hat das Recht, für die Beglaubigung eine Abschrift der Bestätigung und deren Übersetzung sowie die Liste mit Namen und UNPs (Steuer-Id-Nummern) von Steueragenten, die diese Bestätigung benötigen, einzureichen).

Für 2020 werden die Erklärungen (Berechnungen) für Steuern und Abgaben in den alten Formularen abgegeben und die Erklärungen (Berechnungen) für Steuern und Abgaben, Informationen zu den im Veranlagungszeitraum 2021 in Anspruch genommenen Vergünstigungen und die Benachrichtigungen über die Beschlussfassung bezüglich der MwSt.-Zahlung (wenn der Beschluss nach dem 10.02.2021 gefasst wurde) werden in den neuen Formularen abgegeben.

Unter Berücksichtigung des oben Dargelegten empfehlen wir Ihnen, sich über die wichtigen Änderungen im Steuergesetzbuch von Belarus, die neuen Formulare der Steuererklärungen und anderer Dokumente zu informieren.

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