Belarus. Neues in Steuern und Recht. Januar 2022.

17.02.2022

Reform des Steuerrechts

Seit dem 1. Januar 2022 gelten folgende neue Bestimmungen:

  • Die unentgeltliche Einbringung einer Einlage in das Vermögen einer Gesellschaft wird nicht mehr der belarussischen Körperschaftssteuer unterliegen und wird einer Erhöhung des genehmigten Kapitals und des Satzungskapitals der Gesellschaft gleichgestellt. Wenn Sie eine Gesellschaft in Belarus haben, die zusätzlich finanziert werden soll, können Sie jetzt das Geld einfach auf ihr Bankkonto als Vermögenseinlage überweisen. Diese Transaktion bringt keine Änderungen des genehmigten Kapitals und des Satzungskapitals der Gesellschaft mit sich.
  • Die Gültigkeitsdauer eines Handelsregisterauszugs des Landes, in dem ein ausländisches Unternehmen seinen Sitz hat, wurde von drei auf sechs Monate verlängert.
  • Ab dem 01. Juli 2022 wird die steuerliche Registrierung für ausländische Unternehmen und Einzelunternehmer, die Dienstleistungen in elektronischer Form erbringen und den elektronischen Fernverkauf von Waren durchführen, in der Republik Belarus obligatorisch, wenn der Umsatz für den Verkauf dieser Dienstleistungen und Waren an belarussische Käufer einen Betrag von umgerechnet 10.000 Euro (ohne MwSt.) überschreitet.
  • Bei der Liquidation von Gesellschaften sollen keine Steuerprüfungen mehr durchgeführt werden, wenn nach den der Steuerbehörde vorliegenden Informationen die betreffende Gesellschaft keine oder nur geringe ausstehende Steuerverpflichtungen hat.

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