Änderung des Rechts zum Prozess vor den Arbitrazhgerichten

17.08.2020

Am 30. Juni 2020 hat das Oberste Gericht der Russischen Föderation zwei Anordnungen Nr. 12 und Nr. 13 verabschiedet, die die Bestimmungen zum Prozess in den Appellations- und Kassationsinstanzen der Arbitrazhgerichte  erläutern.

Insbesondere wurden die Bestimmungen des Arbitrazhprozessgesetzbuches näher erklärt, die sich auf folgende Prozessfragen beziehen:

  • Kategorien der Personen, die ein Urteil in der Appellations- und Kassationsinstanz anfechten dürfen;
  • Gerichtsakte, die in der Appellations- und Kassationsinstanz angefochten werden dürfen;
  • Verfahren und Fristen für Einlegen einer Appellations- und Kassationsklage sowie deren Annahme;
  • Fristen, Verfahren, Grenzen der Anfechtung und Befugnisse der Gerichte der Appellations- und Kassationsinstanzen.

Die einheitliche Anwendung der Bestimmungen trägt dazu bei, dass der Gerichtsprozess bei der Revision der Urteile der Gerichte der ersten Instanz in der zweiten (Appellation) und dritten (Kassation) Instanzen vorhersehbarer wird.

Die Experten von SCHNEIDER GROUP werden sich darüber freuen, Sie bei den Zivil-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- oder Administrativstreitigkeiten unter der Berücksichtigung der neuen Regelungen unterstützen zu dürfen.

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