Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft während der COVID-19 Pandemie

08.05.2020

Um die Auswirkungen der weltweiten epidemiologischen Krise auf die Wirtschaft zu reduzieren, unterzeichnete der Präsident der Republik Belarus am 24.April 2020 den Erlass Nr. 143 „Über die Unterstützung der Wirtschaft“ (im weiteren „Erlass“ genannt), mit dem die im folgenden aufgeführten Maßnahmen zur staatlichen Unterstützung von Unternehmen festgelegt wurden.

Steuerrechtsverhältnisse

  • Vermieter, die die oben genannten Personen sowie Mieter, die Haushaltsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen, Immobilien zur Verfügung gestellt haben, wenn sie einen Aufschub gewähren.
  • Die Zahlung der gestundeten Ratenzahlungen und Steuergutschriften erfolgt monatlich zu gleichen Teilen vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
  • Für die Inanspruchnahme eines Zahlungsaufschubs oder einer Ratenzahlung werden keine Zinsen erhoben.
  • Aufgeschobene Zahlungen, Ratenzahlungen und Steuergutschriften werden vorbehaltlich der vollständigen und rechtzeitigen Rückzahlung laufender Zahlungen für Steuern, Abgaben und andere obligatorische Zahlungen an die Finanzbehörden gewährt. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, verlieren die oben genannten Personen das Recht auf eine aufgeschobene Steuergutschrift, Ratenzahlungen und die Beträge der Zahlungen, für die sie gewährt werden, werden für den gesamten Zeitraum ihrer Nutzung unter Berücksichtigung der Sanktionen gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren eingezogen.
  • Die lokalen Behörden haben während des zweiten und dritten Quartals 2020 das Recht, Entscheidungen über die Reduzierung der Beträge der Grundsteuer und/oder Bodensteuer zu treffen, deren Zahlungsfrist in das zweite und dritte Quartal 2020 fällt, sowie über die Mietzahlung für die an bestimmte Kategorien von Mietern zur Verfügung gestellten Grundstücke, deren Zahlungsfrist in das zweite und dritte Quartal 2020 fällt.
  • Wenn sich die Grundstücke in freien Wirtschaftszonen befinden, wird die Entscheidung über die Senkung der Höhe der Mietzahlung für Grundstücke, die bestimmten Kategorien von Residenten dieser Zonen zur Verfügung gestellt werden und deren Zahlungsfrist in die Quartale II und III des Jahres 2020 fällt, von der Verwaltung einer freien Wirtschaftszone während der Quartale II und III des Jahres 2020 getroffen.
  • Die Verrechnung der Differenz zwischen dem Betrag der Steuerabzüge und dem Betrag der berechneten Umsatzsteuer erfolgt für Berichtszeiträume vom 1. April bis zum 30. September 2020 innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum der entsprechenden Entscheidung der Steuerbehörde.
  • Kosten für gesundheitspolitische und epidemiologische Maßnahmen, einschließlich restriktiver Maßnahmen, sind nach der vom Gesundheitsministerium der Republik Belarus genehmigten Liste für Zwecke der Gewinnbesteuerung in den nicht betrieblichen Aufwendungen enthalten.
  • Das von einer Gesellschaft gewählte Verfahren zur Verbuchung von Wechselkursdifferenzen kann im Laufe des Jahres 2020 einmal durch Änderungen in der Buchhaltungspolitik geändert werden und gilt für den gesamten Steuerzeitraum.
  • Einzelunternehmer, die im Jahr 2020 eine Einheitssteuer gezahlt haben, sind berechtigt, in Bezug auf die Tätigkeiten, die der Einheitssteuer unterliegen, ab dem ersten Tag des Kalendermonats 2020 in ein anderes Besteuerungsverfahren überzuwechseln. Einzelunternehmer, die den Wunsch geäußert haben, zum vereinfachten Steuersystem überzugehen, sollten vom 1. bis zum 20. Tag des Monats, in dem sie den Übergang vollziehen wollen, bei der Steuerbehörde am Ort der Registrierung einen Bescheid einreichen.
  • Den Abgeordneten des Regional- und Minsker Stadtrates wird empfohlen, die Höhe der Einzelsteuersätze im zweiten und dritten Quartal 2020 bis um das Zweifache zu reduzieren.
  • Einzelunternehmer, die zu einem anderen Besteuerungsverfahren gewechselt haben, nehmen für das Berichtsquartal 2020, in dem der Übergang erfolgte, entsprechende Änderungen an den Steuererklärungen zur Einheitssteuer vor.
  • Für die Anrechnung/Rückzahlung der Einheitssteuer auf Einzelunternehmer im Jahr 2020 aufgrund der vorübergehenden Nichtausübung einer unternehmerischen Tätigkeit darf die Dauer der vorübergehenden Nichtausübung von Tätigkeiten 30 Kalendertage überschreiten (zuvor durfte die vorübergehende Nichtausübung von Tätigkeiten 30 Kalendertage nicht überschreiten).
  • Natürliche Personen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben (z.B. Handwerker, Notare, Vermittler, Rechtsanwälte, Personen, die im Agrotourismus tätig sind usw.), haben Anspruch auf Verrechnung/Rückerstattung der Einheitssteuer gemäß dem Steuergesetzbuch der Republik Belarus auf der Grundlage einer schriftlichen Mitteilung, die eine natürliche Person bei der Steuerbehörde im Falle der vorübergehenden Nichtausübung der Tätigkeit im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einreicht.
  • Die Kosten für Desinfektionsmittel, antiseptische Medikamente, persönliche Schutzausrüstung und Lebensmittel, die im Zusammenhang mit sanitär-epidemiologischen Maßnahmen anfallen, gelten nicht als einkommensteuerpflichtig.
  • Die Einkommenssteuererklärung für das Steuerjahr 2019 von natürlichen Personen, die Einkünfte gemäß Artikel 219 Absatz 1 des Steuergesetzbuches der Republik Belarus erzielt haben (z.B. Einkünfte von Personen, die keine Steueragenten der Republik Belarus sind, Einkünfte in Form von unentgeltlichen Zuwendungen (Sponsoring), Einkünfte von Gebietsansässigen aus Quellen außerhalb der Republik Belarus usw.), ist spätestens bis zum 30. April 2020 abzugeben.

Arbeitsrechtsverhältnisse

  • Arbeitgeber haben das Recht, die wesentlichen Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers, mit Ausnahme von Lohnkürzung, zu ändern, wenn dies aus gerechtfertigten Gründen im Zusammenhang mit nachteiligen Auswirkungen der epidemiologischen Situation auf die Tätigkeit des Arbeitgebers gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer spätestens einen Kalendertag im Voraus schriftlich über alle Änderungen der wesentlichen Arbeitsbedingungen zu informieren.
  • Die Arbeitgeber hat das Recht auf eine vorübergehende betriebsbedingte Umstellung des Arbeitnehmers, einschließlich zur anderen Struktureinheit, zum anderen Arbeitgeber, sowie auf die Stelle des vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers, die durch die nachteiligen Auswirkungen der epidemiologischen Situation auf die Tätigkeit des Arbeitgebers verursacht werden, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers bis zu 3 Monaten einzustellen. Nach Vereinbarung der Parteien kann die Frist für eine solche Umstellung verlängert werden.
  • Arbeitgeber sind außerdem berechtigt, aufgrund betrieblicher Erfordernisse, die durch die nachteiligen Auswirkungen der epidemiologischen Situation auf die Tätigkeit des Arbeitgebers entstanden sind, vorübergehende Versetzungen vorzehmen, einschließlich in andere strukturelle Unterabteilungen, sowie einen vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer ohne dessen Zustimmung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten zu ersetzen. Der Zeitraum einer solchen Versetzung kann durch Vereinbarung zwischen den Parteien verlängert werden.
  • Personen, die ein Kind unter 10 Jahren betreuen, das eine Vorschule oder eine allgemeinbildende Sekundarschule besucht, erhalten eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe, wenn das Kind zur ersten oder zweiten Risikostufe gehört und unter Atemwegsbeschwerden leidet. Die Geltungsdauer der Arbeitsunfähigkeit beträgt in diesem Fall bis zu 14 Kalendertage, und die Zahlung beträgt 100 Prozent des durchschnittlichen Tagesverdienstes ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Aufgeschobene Zahlung von Miete und Raten bei Zahlung von Immobilieneigentum

Bis zum 30. September 2020 ist ein Aufschub in folgenden Kategorien zu gewähren:

  • Die Mieter von Immobilien, die in der Liste gemäß dem Anhang aufgeführt sind, sowie diejenigen, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen für die Bevölkerung erbringen, zahlen die Miete für die Nutzung der entsprechenden Immobilien.
  • Immobiliendarlehensnehmer, die in der Liste gemäß dem Anhang aufgeführt sind, sowie diejenigen, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen für die Bevölkerung erbringen – auf Entschädigung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Nutzung dieses Eigentums: aufgelaufene Abschreibungen, Bodensteuer oder Zahlung für das Grundstück, Grundsteuer.
  • Der Aufschub ist mit weiteren Ratenzahlungen bis zum 31. Dezember 2020 verbunden. Um einen Zahlungsaufschub gewährt zu bekommen, ist es erforderlich, einen Antrag einzureichen, in dem die Bedingungen des Zahlungsaufschubs, die Bedingungen und die Höhe der vorgesehenen monatlichen Ratenzahlungen angegeben sind. Innerhalb von 3 Arbeitstagen haben die Parteien das Recht, eine Zusatzvereinbarung zum Immobilienmietvertrag abzuschließen.
  • Staatliche juristische Personen haben das Recht, bis zum 30. September 2020 Ratenzahlungen für in Raten verkauftes Staatseigentum zu gewähren.

Moratorium für die Erhöhung der Grundmiete

  • Es wurde ein Moratorium bezüglich der Erhöhung des Grundmietbetrags und der Miete für die Nutzung von Immobilien bis zum 30. September 2020 eingeführt.
  • Juristischen Personen und Einzelunternehmern wird empfohlen, einen Aufschub der Mietzahlung zu gewähren oder den Mietbetrag zu reduzieren.

Pharmazeutischer Sektor

  • Bis zum 1. Juli 2020 haben juristische Personen, die über eine Lizenz für pharmazeutische Tätigkeit in Form von Arbeiten und Dienstleistungen für den Einzelhandelsverkauf von Arzneimitteln verfügen, das Recht, Arzneimittel, die in der Liste der rezeptfrei verkauften Arzneimittel aufgeführt sind, auf der Grundlage von Mustern außerhalb kommerzieller Einrichtungen zu verkaufen.
  • Organisationen, die sich mit der Herstellung von Arzneimitteln befassen, haben das Recht, Arzneimittel, deren Preise registrierungspflichtig sind, ohne Berücksichtigung der Grenzverkaufspreise in Abstimmung mit der Kommission für staatliche Preisregulierung im Ministerrat von Belarus zu verkaufen.
  • Für die Erlangung einer Lizenz für die Tätigkeiten, die mit der Herstellung von Alkohol und anderen alkoholhaltigen Produkten verbunden sind, oder für die Durchführung von Änderungen in einer solchen Lizenz für die Herstellung von desinfizierenden alkoholhaltigen Produkten beträgt die Frist für die Prüfung der Anträge auf Ausstellung von Schlussfolgerungen der Organe der sanitären und technischen Aufsicht, RUE „Belarussisches Staatliches Institut für Metrologie“, 1 Arbeitstag ab dem Tag des Eingangs des Antrags auf Ausstellung einer Schlussfolgerung, die Frist für die Prüfung der Anträge auf Ausstellung einer Lizenz (Durchführung von Änderungen in der Lizenz) 1 Arbeitstag ab dem Tag des Eingangs des Antrags auf Ausstellung einer Schlussfolgerung.
  • Bis zum 1. Januar 2021 haben juristische Personen und IE mit einer Lizenz für pharmazeutische Tätigkeit (die Bestandteile der Arbeiten und Dienstleistungen – Großhandel mit Arzneimitteln inländischer und (oder) ausländischer Produktion, Großhandel mit Arzneimitteln an Organisationen des Gesundheitswesens) das Recht, Großhandelsverkäufe von desinfizierenden alkoholhaltigen Produkten durchzuführen, ohne eine Lizenz für Großhandel und Lagerung von Alkohol, alkoholhaltigen Non-Food-Produkten, Non-Food-Ethylalkohol und Tabakwaren zu erhalten.
  • Bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt die Herstellung von Antiseptika für alkoholische Non-Food-Erzeugnisse und von Desinfektionsmitteln für alkoholische Non-Food-Erzeugnisse, die für den Verkauf in Belarus bestimmt sind, ohne Verwendung von Quoten, die von der Regierung von Belarus festgelegt wurden.

Neuberechnung der Schulden für Energie

  • Der Erlass sieht die Neuberechnung der Schulden für Energieressourcen angesichts des offiziellen Kurses des belarussischen Rubels in Fremdwährung, der von der Nationalbank von Belarus am 31.12.2019 für die Berechnungen für Energieressourcen verwendet wird, vor.

Außerplanmäßige Prüfungen

  • Staatliche Organe dürfen bei juristischen Personen und Einzelunternehmern außerplanmäßige Prüfungen durchführen sowie bei juristischen Personen (ihren jeweiligen Untereinheiten) innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der staatlichen Registrierung, und bei Einzelunternehmern wenn ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit Handel und öffentlicher Verpflegung stehen.

Anlage

Liste der wirtschaftlichen Tätigkeiten, die am stärksten von der epidemiologischen Situation betroffen sind

  • Einzelhandel mit Computern, Software und Kommunikationsgeräten, sonstigen Haushaltswaren, Gütern kultureller und unterhaltender Art und sonstigen Gütern, die nicht in anderen Gruppen enthalten sind, in Fachgeschäften, Einzelhandel, Kiosken und auf Märkten, Bekleidung, Schuhen, Textilien und sonstigen Gütern im Einzelhandel, Kiosken und auf Märkten;
  • Tätigkeiten im Schienenpersonenverkehr im internationalen und überregionalen Verkehr, im Eisenbahngüterverkehr, im sonstigen Personenverkehr, im Landverkehr, im städtischen und außerstädtischen Personenverkehr, im sonstigen Personenverkehr, der nicht in anderen Kategorien enthalten ist, im Straßengüterverkehr und in der Erbringung von Umzugsleistungen;
  • Aktivitäten im zivilen Luftverkehr, Frachtluftverkehr;
  • Lagerung und Aufbewahrung, Tätigkeiten zur Unterstützung des Verkehrs, sonstige Tätigkeiten zur Unterstützung des Verkehrs, Tätigkeiten zur Unterstützung des Landverkehrs, Luftverkehr, Terminaltätigkeiten, Parkdienste, Überwachung des Luftverkehrs, sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Passagier- und Frachtverkehr, Frachtumschlag, Erbringung von Dienstleistungen durch Hotels und ähnliche Unterkünfte, Bereitstellung von Unterkünften an Wochenenden und zu anderen Zeiten;
  • Aktivitäten von Restaurants, Bars, Event-Catering und anderen Catering-Dienstleistungen;
  • Vermietung von eigenen und gemieteten Immobilien, Geschäfte mit Immobilien gegen Entgelt oder auf Vertragsbasis, Tätigkeiten von Immobilienagenturen, andere Tätigkeiten von Immobilienagenturen;
  • Miete und Leasing von Autos, PKW und leichten LKW, anderen Maschinen, Geräten und Sachgütern, Luftfahrzeugen, persönlichen Verbrauchsgütern und Haushaltswaren, Unterhaltungs- und Sportgeräten;
  • Touristische Aktivitäten, andere Buchungsdienste und verwandte Aktivitäten;
  • Organisation von Konferenzen und Fachausstellungen;
  • Vorschulerziehung, Leibeserziehung, Sport und Erholung, kulturelle Aktivitäten von Schulen zur Ausbildung und Umschulung von Fahrzeugführern, sonstige Bildung, die nicht in anderen Gruppen enthalten ist,
  • Aktivitäten von Organisationen, die medizinische Versorgung anbieten, Sanatoriums- und Kurortorganisationen mit der Erbringung von Dienstleistungen durch medizinisches Personal;
  • Kreative Tätigkeit und Unterhaltung, Aktivitäten im Bereich der darstellenden Künste, Aktivitäten, die zu Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen beitragen, Aktivitäten von Einrichtungen der kulturellen Infrastruktur;
  • Aktivitäten von Bibliotheken, Archiven, Museen, historischen Orten und Gebäuden und ähnlichen touristischen Attraktionen, botanischen Gärten, Zoos, Reservaten, Nationalparks;
  • Aktivitäten auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports, Körperkultur und Sportanlagen, Sportvereine, Fitnessclubs, Erholung und Unterhaltung, andere Aktivitäten auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports;
  • Reparatur von Computern und Kommunikationsgeräten, persönlichen und Haushaltsgegenständen, elektronischen Haushaltsgeräten, elektrischen Haushalts- und Gartengeräten, Schuhen und Lederwaren, Möbeln und Einrichtungsgegenständen, Uhren und Schmuck, anderen persönlichen und Haushaltsgegenständen;
  • Wäscherei, chemische Reinigung und Färben von Textil- und Pelzprodukten, Erbringung von Dienstleistungen durch Friseure und Schönheitssalons, Aktivitäten im Bereich des körperlichen Wohlbefindens.

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