Ab dem 9. Juli 2021 – Registrierung von Währungsverträgen auf neue Weise

22.03.2021

Ab dem 9. Juli 2021 werden die Regeln der Währungsregulierung und –kontrolle in Bezug auf die Funktionen der Währungskontrollbehörden sowie die Rechte und Pflichten der Ansässigen (juristischer und natürlicher Personen) geändert.

Ab diesem Datum müssen Währungsverträge registriert, Dokumente und andere Informationen zu deren Änderung / Ausführung auf einer Plattform auf der offiziellen Webseite der Nationalbank von Belarus (im Folgenden „NB RB“) bereitgestellt werden. Der Start der Plattform wird später von NB RB angekündigt.

Welche Währungsverträge müssen registriert werden?

  • Abgeschlossene durch Ansässige mit Nichtansässigen in Belarus, wenn:
    • sie die Durchführung von Währungstransaktionen vorsehen, die durch den Beschluss des Vorstandes von NB RB Nr. 37 vom 12. Februar 2021 bestimmt wurden und beispielsweise Abrechnungen für den Export / Import etc. voraussetzen;
    • die Höhe der Geldforderungen zum Zeitpunkt ihres Abschlusses nicht definiert ist oder mindestens 2.000 Basiseinheiten im Gleichwert für natürliche Personen und 4.000 Basiseinheiten im Gleichwert für juristische Personen und Einzelunternehmer beträgt;
  • Abgeschlossene durch Ansässige vor dem 09.07.2021, wenn die Verpflichtungen aus ihnen nicht vor dem angegebenen Datum erfüllt wurden.

Wann müssen sie registriert werden?

  • Bevor der Ansässige beginnt, die Währungsverträge auszuführen, oder
  • Spätestens 7 Arbeitstage nach dem Geldeingang danach auf dem Konto des Ansässigen.

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