Bau- und Fertigungsunternehmen in Moskau dürfen ihren Betrieb aufnehmen

07.05.2020

Am 7. Mai 2020 verabschiedete der Bürgermeister von Moskau zwei abgestimmte Erlasse über die Änderung einzelner Regelungen des aktuellen Alarmregimes  (Erlasse Nr. 55-UM und Nr. 56-UM).

Nach neuen Regeln wurde das Alarm- und Selbstisolationsregime in der Stadt Moskau bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert.

Die wichtigsten Änderungen, die am 12. Mai 2020 in Kraft getreten sind, sind folgende:

  1. Die Gültigkeitsdauer digitaler Ausweise verlängert sich automatisch bis zum 31. Mai 2020.
  2. Alle Personen, die sich innerhalb der Stadt Moskau bewegen, sollen Schutzmasken und Handschuhe tragen (die Einhaltung dieser Regel wird von Regierungsbeamten kontrolliert).
  3. Einige mit Produktion und Bau verbundene Moskauer Unternehmen dürfen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Die meisten Unternehmen sollen jedoch geschlossen bleiben, insbesondere im Dienstleistungssektor.
  4. Alle Mitarbeiter, die während dieser Zeit weiterarbeiten, müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Sie sind unter anderem verpflichtet:
    • Arbeitgeber über ihren Gesundheitszustand zu informieren, der im Falle der Infektion zusätzlichen Risiken ausgesetzt sein kann (z. B. Schwangerschaft, Diabetes mellitus, Fettleibigkeit, Bluthochdruck zweiten Grades, chronisch obstruktive Lungenerkrankung, jegliche Symptome einer akuten Virusinfektion der Atemwege oder Lungenentzündung usw.) und in solchen Fällen nicht an ihren Arbeitsplätzen anwesend zu sein.
    • an Arbeitsplätzen persönliche Schutzausrüstung (Masken und Handschuhe) zu verwenden, es sei denn, der Arbeitgeber stellt einen Raum als persönlichen Arbeitsplatz zur Verfügung. Diese Schutzausrüstung soll zusammen mit persönlicher Schutzausrüstung in den Einrichtungen des Arbeitgebers verwendet werden.
  5. Der Arbeitgeber muss auch die Einhaltung angemessener Schutzregeln für seine Arbeitnehmer sicherstellen, und zwar:
    • die Arbeitnehmer von der Arbeit freilassen, die die im Erlass aufgelisteten Krankheiten haben.
    • den Mindestabstand der Arbeitnehmer und die Einhaltung gültiger hygienischer Empfehlungen sicherstellen.
    • Verwendung der Schutzmittel (Masken und Handschuhe) durch die Arbeitnehmer sicherstellen.
    • regelmäßig die Temperatur aller Mitarbeiter (alle 4 Stunden) messen und mindestens 10% des Personals auf COVID-19 testen. Ab dem 1. Juni 2020 und alle folgenden 15 Kalendertage muss der Arbeitgeber weiterhin medizinische Tests auf COVID-19 für mindestens 10% des Personals durchführen. Es ist bemerkenswert, dass diese Maßnahme kein Enddatum vorsieht.   

Sollte es keinen neuen Erlass des Präsidenten geben, der die arbeitsfreien Tage mit Fortzahlung der Löhne verlängert, halten wir es für angemessen, den Stillstand für Arbeitnehmer einzuführen, die wegen dieser neuen Erlasse des Bürgermeisters  ihre Arbeit nicht ausführen können.

In diesem Fall sollte ihre arbeitsfreie Zeit in Höhe von 2/3 des Grundgehalts (Tarifsatzes) bezahlt werden, da die Situation nicht von den Parteien kontrolliert wird. Mitarbeiter, die bereits im Fernarbeitsmodus arbeiten, können jedoch den Anspruch auf den vollen Lohn haben.

Wir empfehlen den Unternehmen nach Möglichkeit zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter in die Fernarbeit zu überführen, oder andere flexible Arbeitsbedingungen einzuführen.

Gerne bestimmen wir das für Sie am besten geeignete Szenario und helfen Ihnen bei Ihren Geschäftsaktivitäten.

Kontaktieren Sie uns.

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